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Keine Verhandlung

Was wird aus dem „Alten Gericht” in Anklam?

Anklam / Lesedauer: 1 min

Das Amtsgericht Pasewalk hebt den Gerichtstermin, in dem es um den Rückkauf des „Alten Gerichts“ in Anklam gehen sollte, wieder auf.
Veröffentlicht:20.01.2022, 10:06

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Am 3. Februar sollte am Amtsgericht Pasewalk über das Schicksal des historischen Gebäudes in der Anklamer Keilstraße verhandelt werden. Die Stadt Anklam will für die als „Altes Gericht“ bekannte Immobilie den Wiederkauf erstreiten. Gerald Fleckenstein, Richter und Pressesprecher des Amtsgerichts, bestätigt nun jedoch, dass dieser Verhandlungstermin aufgehoben wurde. In der Begründung heißt es, dass ein Zweifel an der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichtes bestehe. Amtsgerichte seien dem Gesetz nach nämlich nur bei einem Streitwert bis zu 5000 Euro zuständig, so Fleckenstein. 

Die jetzige Eigentümerin, Jie Schiffler, hatte die Immobilie seinerzeit für einen symbolischen Euro gekauft, wie der Wert des „Alten Gerichts“ jetzt einzuordnen ist, gilt es nun zu prüfen. Beide Parteien seien zur Klärung zu Stellungnahmen aufgerufen. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, müsste das Verfahren folglich am Amtsgericht Neubrandenburg abgehalten werden.