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Straßenausbaubeiträge

Wer muss beim Straßenausbau noch zahlen?

Anklam / Lesedauer: 2 min

Anwohner in Anklam könnten unterschiedlich zur Kasse gebeten werden – welche Anlieger müssen für den Straßenausbau zahlen, wer wird davon bereits befreit? Der geplante Erlass der Straßenausbaubeiträge sorgt auch im Rathaus für Neugierde – wenn auch nicht ohne Vorbehalte.
Veröffentlicht:18.12.2018, 08:00

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Derzeit wird am Gellendiner Weg in Anklam kräftig gebaut. Doch trotz allem Fortschritt bei der Straßensanierung – die Anwohner könnten in Anklam wohl mit die ersten sein, für die die Straßenausbaubeiträge entfallen. Ende November teilten die beiden Regierungsparteien in Schwerin, SPD und CDU, mit, dass die Erhebung der Beiträge spätestens ab dem 1. Januar 2020 neu geregelt werden soll. Anstatt die Anwohner an den Straßensanierungskosten zu beteiligen, sollen dann die Grunderwerbssteuern erhöht werden.

Im Anklamer Rathaus gehen Kämmerer Detlef Butzke und Bauamtschefin Sylvia Thurow mit der ganzen Sache routiniert um. „Solange keine konkreten rechtlichen Grundlagen vorliegen, machen wir weiter wie bisher“, so Butzke. Allerdings wartet der Kämmerer natürlich gespannt darauf, wie sich der Beschluss der Landesregierung auf die städtischen Kassen auswirkt.

Anlieger sollen früh genug informiert werden

Mit dem gesetzten Stichtag 2020 sei es bei der derzeitigen Bausituation in Anklam vielleicht noch möglich, die Bescheide rechtzeitig an die Anlieger der Fritz-Reuter-Straße zu versenden, überschlägt Bauamtschefin Sylvia Thurow. Bevor die Anliegerbeiträge berechnet werden können, müsse immer erst die gesamte Baumaßnahme geschlossen sein und die Schlussrechnung vorliegen.

Das schließe auch einen eventuellen Grundstückserwerb mit ein. Deshalb sei es mitunter sogar möglich, dass zwischen der Fertigstellung einer Maßnahme und der Feststellung der Bescheide bis zu drei Jahre liegen können. Beim Gellendiner Weg könnten diese beispielsweise erst rausgeschickt werden, wenn die gesamte Straße von der Pasewalker Allee, bis hin zum Stadtwald irgendwann saniert wurde.

Bürger nicht abgeneigt bei Straßenbau

Generell hat Sylvia Thurow mit der Entscheidung der Landesregierung Bedenken: „Es ist natürlich immer schwierig, eine Grenze zu ziehen, wer noch bezahlen muss und wer nicht“, sagt sie. Generell habe sie keine allgemeine Abneigung der Bürger gegen den Straßenbau erlebt. „Es ging viel mehr um die Höhe der Umlage“, sagt sie.

Und auch zu der Erhöhung der Grunderwerbssteuer hegt sie aus Anklamer Sicht eine gewisse Skepsis. „Wenn ich beispielsweise die Wohngrundstücke im Mittelfeld betrachte, die oft von jungen Familien gekauft werden: Sie zahlen ja beim Grundstückskauf schon die Erschließungskosten“, erklärt sie. Diese neuen Eigentümer würden künftig über die Steuer nun auch noch für andere Straßenbaumaßnahmen zahlen müssen.