Vorsicht
Wildunfälle im Herbst verhindern – das rät die Polizei
Anklam / Lesedauer: 2 min
Gerade in den Morgenstunden zwischen fünf und sieben Uhr und mit Einsetzen der abendlichen Dämmerung ist die Gefahr besonders hoch. Schlechte Sichtverhältnisse durch Nebel oder Regen erhöhen das Risiko für einen Wildunfall zusätzlich.
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Immer mit nachfolgenden Tieren rechnen
Polizeisprecher Ben Tuschy von Polizeiinspektion Anklam rät Autofahrern während der sogenannten „dunklen Jahreszeit” aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren, speziell auf Streckenabschnitten, die bereits mit dem Gefahrenzeichen „Wildwechsel” gekennzeichnet sind. Wildtiere kreuzen oft in Bereichen von angrenzenden Feldern oder Wäldern die Straße. Häufig gilt außerdem der Grundsatz: Ein Tier kommt selten allein. Hat also ein Tier bereits die Fahrbahn überquert, sollte auch immer mit Nachfolgern gerechnet werden.
Wenn Wildtiere auftauchen, sollte deshalb vorsichtig abgebremst und abgeblendet werden, so der Polizeisprecher. Unkontrollierte Lenkbewegungen oder Ausweichmanöver sollten unbedingt vermieden werden, da sonst eine Kollision mit einem Baum oder gar dem Gegenverkehr drohen könnte.
Langsamer fahren, kürzerer Bremsweg
Die Geschwindigkeit spielt bei so einem spontanen Bremsvorgang eine nicht zu unterschätzende Rollen. So beträgt der normale Bremsweg bei 100 km/h am Ende 100 Meter. „Mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 80 km/h verringert sich der Bremsweg auf 64 Meter. Die Differenz von 36 Metern kann oft schon den entscheidenden Unterschied ausmachen, ob Autofahrer mit einem vor ihnen auftauchenden Wildtier kollidieren oder nicht”, fügt Tuschy ein Rechenbeispiel auf. Dazu kommt noch die Reaktionszeit.
Sollte es doch zu einem Verkehrsunfall gekommen sein, gilt es in erster Linie, die Unfallstelle abzusichern, sich zunächst um mögliche Verletzte zu kümmern und die Polizei zu verständigen. Auch wenn das Tier nach dem Zusammenstoß weggelaufen ist und auf den ersten Blick kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, ist die Polizei zu informieren, bekräftigt der Polizist.
Kein totes Tier mitnehmen
„In diesen Fällen benachrichtigen die Beamten den zuständigen Jäger, der sich dann um das möglicherweise verletzte Tier kümmert”, weiß Tuschy. Ebenso gilt, dass ein angefahrenes oder totes Tier auf keinen Fall einfach so eingepackt werden darf. Die Mitnahme könne sogar strafrechtlich verfolgt werden.
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