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Ethanol-Havarie

Zuckerfabrik-Prozess vor Verlängerung?

Anklam / Lesedauer: 1 min

Im Prozess gegen Mitarbeiter der Anklamer Zuckerfabrik kann noch kein Schlusstsrich gezogen werden. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel eingelegt.
Veröffentlicht:24.11.2017, 16:42

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Keine Woche alt ist das Urteil im Prozess um das Fischsterben im August 2015 in der Peene. Gut möglich, dass das letzte Wort dennoch nicht gesprochen ist. Drei Mitarbeitern der Anklamer Zuckerfabrik wurden Versäumnisse und Fehler vor und während der Havarie vorgeworfen. Zwei von ihnen wurden freigesprochen, der dritte Angeklagte verwarnt.

Nicht wenige hofften damit, einen Schlussstrich unter der Ethanol-Havarie der Zuckerfabrik ziehen zu können, die Schätzungen zufolge 18 Tonnen Fisch in der Peene tötete. „Wir als Zuckerfabrik Anklam sind erleichtert, dass dieser bedauerliche Vorfall mit den tatsächlichen Feststellungen und der Entscheidung des Gerichts nach inzwischen mehr als zwei Jahren abgeschlossen werden kann”, hieß es in einer Mitteilung der Zuckerfabrik zum Urteil. Doch da hat man die Rechnung ohne die zuständige Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gemacht.

Die hat nämlich Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. „Wir warten nun darauf, dass das Urteil in schriftlicher Form vorliegt und wollen dies dann genau prüfen”, so Oberstaatsanwalt Gerd Zeißler, der Sprecher der Behörde. Die beiden Freisprüche seien dabei unstrittig. Doch bei dem nun lediglich verwarnten Mitarbeiter hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine Geldstrafe von 3600 Euro gefordert. Die werde laut Urteil derzeit aber nur fällig, falls der Angeklagte innerhalb eines Jahres eine weitere Straftat begehe.

Seitens der Verteidigung wolle man nicht gegen das Urteil vorgehen. „Wir warten auf das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft”, so Rechtsanwalt Kai Krohn.