StartseiteRegionalAnklamZwei Freisprüche und eine Verwarnung im Fischsterben-Prozess

Peene verseucht

Zwei Freisprüche und eine Verwarnung im Fischsterben-Prozess

Pasewalk / Lesedauer: 1 min

Der Prozess gegen drei Mitarbeiter der Anklamer Zuckerfabrik ist am Montag am Pasewalker Amtsgericht beendet worden. Zwei der Angeklagten wurden freigesprochen, ein Dritter verwarnt.
Veröffentlicht:20.11.2017, 14:23

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Mehr als zwei Jahre nach dem massenhaften Fischsterben in der Peene, hat das Pasewalker Amtsgericht nun ein Urteil über die drei Angeklagten gefällt. Zwei von ihnen wurden freigesprochen, der dritte Angeklagte wurde verwarnt. Allen dreien wurde fahrlässige Gewässerverunreinigung vorgeworfen.

Der Tatverdacht, der Meister und der ehemalige Produktionsleiter des Bioethanolbereiches hätten die Anweisung, die Fabrik sofort nach Bekanntwerden der Havarie herunterzufahren, missverständlich weitergegeben, hat sich während des Prozesses nicht bestätigen können. Sie wurden deshalb freigesprochen. Die Richterin folgte dabei auch dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Zunächst keine Geldstrafe

Dem dritten Angeklagten wurde vorgeworfen, die Arbeit einer Fremdfirma, die Revisionsarbeiten an den Pumpen der Tagestanks durchgeführt hatte, nicht richtig kontrolliert zu haben. Dadurch blieb ein offenes Rohr über Tage unentdeckt und es konnten an dieser Stelle bis zu 129.000 Liter Ethanol austreten. Diese gelangten über die Straßenentwässerung bis in die Peene und töteten dort rund 18 Tonnen Fisch.

Obwohl es sich um eine tragische Verkettung von Umständen gehandelt habe, entbinde dies nicht von der eigenen Verantwortung, so die Richterin. Sie verwarnte den Angeklagten und wich damit vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab, die 60 Tagessätze zu 60 Euro gefordert hatte. Diese Geldstrafe werde nun aber nur verhängt, sollte sich der Angeklagte innerhalb einer Bewährungszeit von einem Jahr etwas zu Schulden kommen lassen.