StartseitePanoramaBandidos und Hells Angels vor Bundesverfassungsgericht

Kuttenstreit in Karlsruhe

Bandidos und Hells Angels vor Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe / Lesedauer: 2 min

Das neue Vereinsgesetz verbietet den Rockergruppen das Tragen ihrer Symbole. Dagegen wollen sie nun rechtlich vorgehen, sie fühlen sich diskriminiert.
Veröffentlicht:26.02.2018, 18:46
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Einige Gruppen der Bandidos und Hells Angels wenden sich wegen des Verbots ihrer symbolträchtigen Clubzeichen an das höchste deutsche Gericht. Sie reichten am Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das neue Vereinsgesetz ein, das ihnen verbietet, diese Symbole öffentlich zu tragen.

Die Hells Angels dürfen nicht mehr mit dem geflügelten Totenkopf auf der Jacke herumlaufen, und den Bandidos ist es untersagt, die Abbildung eines Sombrero tragenden und bewaffneten Mexikaners auf ihren Lederwesten zu zeigen.

Das Symbolverbot treffe flächendeckend alle regionalen Untervereine (Chapter) der Hells Angels und Bandidos. Die Clubs selbst sehen es so, dass sie sich selbst nichts haben zu schulden kommen lassen. Das ganze sei ein Unding, so Lutz Schelhorn vom Hells Angels MC in Stuttgart. Sogar Tattoos müssten in der Öffentlichkeit abgeklebt werden, so Sönke Gerhold, Rechtsbeistand der Stuttgarter.

Rocker sehen Diskriminierung und Willkür

Die Beschwerde der Rocker, die am Montag bei klirrender Kälte ohne Motorrad und statt Kutten mit Daunenanorak aufliefen, richtet sich gegen das 2017 verschärfte Vereinsgesetz. Die Rocker sehen darin „Sippenhaft, Diskriminierung und Willkür“, da damit auch unbescholtene Mitglieder unbescholtener Vereine kriminalisiert und stigmatisiert würden.

In der Vergangenheit selbst, wurden die Rockergruppen oder einzelne Mitglieder aber immer wieder mit Kriminalität in Verbindung gebracht. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gab es einige Vorfälle, so auch in Rostock und in der Stadt Neubrandenburg. Bei uns im Land wurde die Verwendung von einschlägigen Symbolen von noch mehr Gruppen untersagt.