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Wegen Persönlichkeitsrechts-Verletzung

Entschädigung für Kachelmann gekürzt

Köln / Lesedauer: 1 min

Nachdem Meteorologe Jörg Kachelmann im Jahr 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, verlangte er aufgrund der Berichterstattung der "Bild"-Zeitung Entschädigung. Die Höhe wurde nun neu entschieden.
Veröffentlicht:12.07.2016, 19:16
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Das Oberlandesgericht Köln hat die „Bild“-Zeitung zu 395 000 Euro Geldentschädigung an Jörg Kachelmann verurteilt für die Berichterstattung über den Prozess gegen ihn – deutlich weniger als in erster Instanz. Das Landgericht Köln hatte dem Wettermoderator 635 000  Euro zugesprochen.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Berichterstattung hatte die „Bild“-Zeitung nach Ansicht der Richter Kachelmanns Persönlichkeitsrecht wiederholt schwer verletzt. Ein zielgerichtete Kampagne konnte die Gerichte nicht erkennen. Die Vorsitzende Richterin Margarete Reske betonte am Dienstag, es sei Aufgabe der Medien gewesen, über den Prozess zu berichten – allerdings mit der gebotenen Zurückhaltung, da es sich nur um einen Verdacht gehandelt habe.

Für unzulässig hielt das Oberlandesgericht unter anderem Fotos, die Kachelmann im Innenhof der Kanzlei seiner Verteidigerin und als Häftling im Gefängnishof zeigen. Die Axel Springer SE hat noch nicht entschieden, ob sie die Entscheidung, dass keine Revision eingelegt werden kann, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde anfechten wird.