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Antrag Nummer Drei

Griechenlands Hilfsantrag im Überblick

Berlin / Lesedauer: 1 min

Griechenland hat einen neuen Hilfsantrag beim Euro-Rettungsschirm ESM gestellt. In seinem Begründungsschreiben verspricht Finanzminister Euklid Tsakalotos eine detaillierte Reformliste bis Donnerstag und die Umsetzung erster Schritte zu Beginn kommender Woche. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Veröffentlicht:08.07.2015, 20:56
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• Athen wünscht sich ein Hilfsprogramm mit drei Jahren Laufzeit, um fällige Kredite ablösen zu können und „die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten“.

• Zur Begründung heißt es, die „finanzielle Stabilität Griechenlands (...) und des gesamten Euroraums“ sei gefährdet, was Hilfskredite durch den ESM prinzipiell ermöglichen würde.

• Erste Reformversprechen sollen Anfang kommender Woche umgesetzt werden.

• Als erste Reformbaustellen werden das Steuer- und Rentensystem genannt. Weitere Reformen sollen die griechische Wirtschaft stärken und modernisieren.

• Griechenland bekräftigt frühere Versprechen, „seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber allen Gläubigern vollständig und pünktlich zu begleichen“.

• Spätestens nach Ablauf dieses dritten Hilfsprogramms will Griechenland in der Lage sein, sich wieder zu erträglichen Zinsen über den freien Kapitalmarkt dauerhaft selbst finanzieren zu können.

• Die Reformvorschläge sollen zunächst der Eurogruppe vorgelegt und anschließend von den Experten der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und des Internationalen Währungsfonds (IWF) beurteilt werden.