Antrag Nummer Drei
Griechenlands Hilfsantrag im Überblick
Berlin / Lesedauer: 1 min
• Athen wünscht sich ein Hilfsprogramm mit drei Jahren Laufzeit, um fällige Kredite ablösen zu können und „die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten“.
• Zur Begründung heißt es, die „finanzielle Stabilität Griechenlands (...) und des gesamten Euroraums“ sei gefährdet, was Hilfskredite durch den ESM prinzipiell ermöglichen würde.
• Erste Reformversprechen sollen Anfang kommender Woche umgesetzt werden.
• Als erste Reformbaustellen werden das Steuer- und Rentensystem genannt. Weitere Reformen sollen die griechische Wirtschaft stärken und modernisieren.
• Griechenland bekräftigt frühere Versprechen, „seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber allen Gläubigern vollständig und pünktlich zu begleichen“.
• Spätestens nach Ablauf dieses dritten Hilfsprogramms will Griechenland in der Lage sein, sich wieder zu erträglichen Zinsen über den freien Kapitalmarkt dauerhaft selbst finanzieren zu können.
• Die Reformvorschläge sollen zunächst der Eurogruppe vorgelegt und anschließend von den Experten der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und des Internationalen Währungsfonds (IWF) beurteilt werden.