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Gerichtsurteil

Hund schießt auf Herrchen - Jäger ist seine Waffe los

München / Lesedauer: 3 min

Er ließ seinen Hund und Jagdgewehr unbeaufsichtigt. Dann löste sich ein Schuss, durch den der Jäger am Arm verletzt wurde. Nun ist der Mann seine Waffe los.
Veröffentlicht:19.02.2019, 14:49
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Nachdem sein Hund auf ihn „geschossen” hat, ist ein Jäger sein Gewehr los. Das Verwaltungsgericht München wies mit Urteil vom Dienstag die Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte ab. Hintergrund ist ein kurioser Vorfall aus dem November 2016 im Jagdrevier des Klägers in der Gemeinde Oßling in Sachsen, wo er eine Fischzucht betreibt.

Damals soll der Hund des Mannes im Auto einen Schuss aus dem Jagdgewehr ausgelöst haben. Der Jäger, der sich gerade mit einer Passantin unterhielt, wurde am Arm verletzt. Das Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm in Bayern, in dessen Zuständigkeitsgebiet der Mann seinen Hauptwohnsitz hat, entzog ihm daraufhin die Waffenbesitzkarte, auch sein Jagdschein wurde nicht verlängert. Denn Jäger dürfen Waffen nicht schussbereit (also teilweise oder vollständig geladen) in ihrem Auto transportieren.

Das Gericht teilte die Ansicht des Landratsamtes, dass der Kläger nicht zuverlässig genug sei, um eine Schusswaffe zu kaufen oder zu besitzen, „weil anzunehmen ist, dass er mit Waffen oder Munition auch künftig nicht vorsichtig umgehen wird”.

Russischer Jäger verstarb, nachdem sein Hund einen Schuss auslöste

Der Transport einer geladenen Waffe im Auto bedeute immer Gefahr – „was insbesondere für Pirschfahrten gilt”, wie das Gericht mitteilte. Denn solche Fahrten führten oft durch unwegsames Gelände, was – ebenso wie die Mitnahme eines Jagdhundes – die Wahrscheinlichkeit erhöhe, dass sich versehentlich ein Schuss löst. Der Jäger habe somit eine „elementare Pflicht” verletzt. „Allein etwas ungewöhnliche oder „atypische” Umstände vermögen dies nicht zu relativieren oder rechtfertigen.”

Nach der mündlichen Verhandlung im Februar hatte der Kläger noch vergeblich versucht, sich mit dem Landratsamt zu einigen. Er kann jetzt aber noch eine Instanz weiterziehen und Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen (Az.: M 7 K 17.1943).

So kurios der Fall auch ist, er ist nicht der einzige seiner Art. Im November vergangenen Jahres wurde bekannt, dass ein 74 Jahre alter Hundebesitzer im US-Bundesstaat Texas von seinem Tier mit einer Flinte angeschossen und verletzt wurde.

Der Mann hatte in der Wüste bei Las Cruces Präriehasen gejagt und wollte mit seinem Pickup-Wagen nach Hause fahren, wie die Lokalzeitung „Las Cruces Sun News”, ein Ableger der „USA Today”, berichtete. Die Schusswaffe lag laut dem Bericht geladen auf dem Rücksitz, als sich der Rottweiler-Mischling Charlie mit dem Fuß im Abzug verfing. Der Schuss traf den Mann durch die Lehne des Fahrersitzes in die Brust. Im Januar 2018 war ein Jäger in Russland ums Leben gekommen, nachdem sein Hund einen Schuss ausgelöst hatte.