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Wegen Homophobie

„Like” unter Regenbogen-Karikatur kostet Polizeianwärter den Job

Aachen / Lesedauer: 2 min

Der Mann hatte bereits eine Einstellungszusage für die Bundespolizei, als sie seine Aktivitäten auf den sozialen Netzwerken entdeckte. Auch eine Klage bescherte dem Polizeianwärter keinen Erfolg.
Veröffentlicht:27.08.2021, 17:28
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Mit einem „Like” unter einer homophoben Karikatur hat sich ein angehender Bundespolizist um die Beamtenkarriere gebracht. Posts und Likes in sozialen Netzwerken können Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Beruf des Bundespolizisten begründen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen am Freitag.

Der Mann hatte bereits eine Einstellungszusage für die Bundespolizei erhalten, als seine Aktivitäten im Internet auffielen. So hatte der Bewerber eine Karikatur mit einem Like versehen, die einen Mann zeigt, der sich mit einer Regenbogenfahne das Gesäß abwischt.

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Den Bescheid über ein gegen ihn verhängtes Fahrverbot hatte der Bewerber selbst im Internet veröffentlicht und mit einem Mittelfinger-Emoji versehen. Daraufhin war die Einstellungszusage widerrufen worden.

Klage vor Gericht bleibt erfolglos

Dagegen wehrte sich der Mann vor Gericht. Vergeblich: Schon der Like unter der der Karikatur mit der Regenbogenfahne reiche aus, um Zweifel an seiner charakterlichen Eignung zu wecken, befand das Gericht. Der Polizeiberuf sei im besonderen Maße durch den Kontakt mit Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung und sexueller Orientierung geprägt.

Der Bewerber habe mit seinem Like bewiesen, dass ihm die nötige Toleranz und Neutralität fehle, um seine Dienstpflichten ohne Ansehen der Person auszuüben. Die Bundespolizei sei an die Einstellungszusage nicht mehr gebunden. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

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