StartseitePanoramaNotruf abgewimmelt: Polizist muss Strafe zahlen

Beamter verurteilt

Notruf abgewimmelt: Polizist muss Strafe zahlen

Augsburg / Lesedauer: 2 min

Kurz bevor er zusammengeschlagen wurde, hatte ein junger Mann in seiner Not noch die 110 gewählt. Doch der Beamte am anderen Ende der Leitung reagierte nicht wie erhofft.
Veröffentlicht:16.02.2017, 18:21
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„Die Polizei – Dein Freund und Helfer!“ Von diesem Werbespruch der Ordnungshüter hält der 17-Jährige nichts mehr, das macht er vor dem Amtsgericht in Augsburg klar. Als ein paar andere Jugendliche im März 2016 auf ihn losgehen, wählt der junge Mann mit seinem Handy die 110 und bittet um Hilfe. Doch der Beamte in der Notrufzentrale denkt gar nicht dran, eine Streife zu schicken.

Die Polizei könne nicht immer kommen, wenn sich Jugendliche streiten, kanzelt der Polizist den Anrufer ab. Kurz darauf wird der 17-Jährige zusammengeschlagen und erhält „viele blaue Flecken, ein blaues Auge“, wie er als Zeuge schildert. Für den Notrufbeamten gab es am Donnerstag die Quittung in Form einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt: Der 53-Jährige muss 6000 Euro Strafe zahlen, zudem erwartet ihn noch ein dienstrechtliches Verfahren des Augsburger Polizeipräsidiums.

Er hatte sein Versagen in dem Prozess ohne Wenn und Aber eingeräumt. Sein Verhalten nach 36 Dienstjahren beschrieb er selbst als „absolut unprofessionell“.

Als Grund dafür, dass er dem späteren Opfer nicht die erwünschte Hilfe schickte, gab er dessen ruhigen, sachlichen Ton bei dem Notruf an. Deswegen habe er das alles für nicht so ernst gehalten und gar nicht mehr richtig zugehört. Tatsächlich hatte der Jugendliche nicht panisch geklungen. Doch: „Der Bub kann nichts dafür, wenn er am Telefon so cool rüberkommt“, räumt auch der Angeklagte ein.

Wie der aufgezeichnete und in dem Prozess abgespielte Notruf zeigte, hatte er den 17-Jährigen barsch und aggressiv abgewimmelt.