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Gerichtsurteil

Urteil um Todesschüsse auf Polizisten – Besondere Schwere der Schuld?

Kaiserslautern / Lesedauer: 4 min

Nachts kontrolliert eine Streife zwei mutmaßliche Wilderer in der Pfalz. Es fallen Schüsse, eine Polizistin und ihr Kollege sterben. Nun steht das Urteil an.
Veröffentlicht:27.11.2022, 13:21
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Wie kann Gerechtigkeit aussehen nach Todesschüssen auf zwei junge Polizisten? Darum hat sich die Justiz in Rheinland-Pfalz an 20 teils spektakulären Verhandlungstagen bemüht – mit Mitteln wie einem Knallgutachten zum Schusswechsel, einem rund zwei Stunden langen Schlusswort des Hauptangeklagten und einer virtuellen Tatort-Begehung mittels VR-Brille.

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An diesem Mittwoch wird im Landgericht Kaiserslautern das Urteil gesprochen über ein Verbrechen, das bundesweit für Entsetzen gesorgt hat.

Mit Kopfschüssen ermordet?

Zehn Monate nach der Bluttat auf einer abgelegenen Kreisstraße in der Pfalz warten Hinterbliebene und Öffentlichkeit gespannt auf eine Antwort auf die Frage: Hat der Hauptangeklagte bei einer nächtlichen Kontrolle bei Kusel Ende Januar eine Polizistin und ihren Kollegen mit Kopfschüssen ermordet?

Der 39-Jährige bestreitet dies. Er habe zwar den Polizisten in einer Art Notwehrlage getötet. Sein damaliger Komplize habe aber die Polizistin erschossen. Der Nebenangeklagte weist das zurück, ihm glaubt die Staatsanwaltschaft.

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Für den Hauptangeklagten fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Gefängnisstrafe. Der Mann habe sich des zweifachen Mordes schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen am letzten Verhandlungstag in seinem Plädoyer. Bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor, sagte Orthen.

Mit Kopfschüssen getötet

Der Oberstaatsanwalt sieht bestätigt, dass die beiden Männer damals von einer Polizeistreife bei der Jagdwilderei ertappt worden waren. Der Hauptangeklagte, dem Vernehmen nach ein exzellenter Schütze, habe daraufhin die 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen fünf Jahre älteren Polizeikommissar mit Kopfschüssen aus einer Schrotflinte und einem Jagdgewehr getötet – um die Wilderei zu vertuschen. Die Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Auch der Nebenangeklagte hat sich Orthen zufolge der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gemacht. Aber von einer Strafe sei abzusehen, weil der 33-Jährige wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe.

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Der Hauptangeklagte sieht sich zu Unrecht des Mordes angeklagt. „Ich bringe doch nicht zwei Menschen um“, um einer Verurteilung wegen Jagdwilderei zu entgehen, sagte er in seinem Schlusswort. Er verglich die Verhandlung mit einem „Hexenprozess“. Die Verteidigung fordert „ein gerechtes Urteil“, ohne eine konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“.

Sollte das Gericht im holzvertäfelten Saal 1 dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen und lebenslange Haft verhängen plus die besondere Schwere der Schuld feststellen, wäre eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren ausgeschlossen, sagte Till Zimmermann, Professor für Strafrecht in Trier, der Deutschen Presse-Agentur. Die Haftdauer liege in solchen Fällen im Schnitt bei mehr als 20 Jahren.

Seltener Fall

Wie sehr der Fall die Öffentlichkeit bewegt, ist an den Zuschauern zu sehen. Vor jedem Termin warteten Dutzende nach einem peniblen Sicherheitscheck auf Einlass in den Zweckbau am Hauptbahnhof.

Auch für Zimmermann ist der Prozess besonders – der Tatvorwurf sei außergewöhnlich. „Zwar kommen sowohl Verdeckungsmorde als auch Tötungen von Polizisten gelegentlich vor“, sagte der Experte. Ein Fall, bei dem in Deutschland Jagdwilderer Polizisten erschossen haben sollen, um dadurch ihre Taten zu verdecken, seien ihm aus der jüngeren Vergangenheit aber nicht bekannt.

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Was also geschah in der letzten Januar-Nacht gegen 4.20 Uhr morgens? Im Prozess wurden Bekannte der Angeklagten und Vernehmungsbeamte, IT-Techniker, Jägerkollegen und viele mehr gehört. Seit Juni war es eine langwierige Aufarbeitung. Nun steht das Urteil an. Es wird wohl kein Schlusspunkt. Beobachter rechnen damit, dass zumindest eine Seite Widerspruch einlegen wird. Und auch für die Hinterbliebenen werde der Richterspruch vermutlich kein Abschluss, meint ein Opferanwalt. Es stehe Weihnachten an und bald der Jahrestag der Tat. Die Lücke, die die beiden Toten hinterlassen, sei einfach riesengroß.