Haus- und Wohnungseigentümern droht Strafe, sollten sie ihre Erklärungen zur Grundsteuer nicht bis Ende Januar fertig haben. Das gilt nicht für den Bund und seine Immobilien.

Immobilien
Bund verpasst Frist für Abgabe der eigenen Grundsteuererklärungen
Berlin
vom 25.01.2023