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Rettungs-Tipps

Peinliche Weihnachtsfeier - Wie verhält man sich im Büro?

Berlin / Lesedauer: 3 min

Mit dem Kollegen eng umschlungen getanzt und dem Chef Intimes aus dem Privatleben erzählt? Viel Alkohol und eine lockere Stimmung: Der Jahresausklang in Betrieben kann ganz schön pikant enden. Am nächsten Tag traut man sich kaum zur Arbeit. Was tun?
Veröffentlicht:29.11.2013, 10:06
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Ein Kollege hat auf der Weihnachtsfeier peinlich getanzt, die Sekretärin beleidigt und mit der Chefin geknutscht. Kurz gesagt: Er ist in beinahe jedes Fettnäpfchen geraten, in das Beschäftigte auf so einer Feier treten können. Nur, was jetzt?

Fauxpas 1: Mieser Tanz

Auf den meisten Weihnachtsfeiern beginnt der gemütliche Teil des Abends immer mit demselben Ritual: Sobald der DJ die Tanzfläche freigegeben hat, stehen alle verschämt am Rand. Irgendwann traut sich doch jemand auf die Tanzfläche und lässt die Hüften kreisen. Das ist nicht per se peinlich. Außer natürlich, der Mitarbeiter zeigt seine John-Travolta-Schritt-Technik. Ausladende Gesten à la „Saturday Night Fever“ waren mal angesagt – in den Siebzigern.

Wer peinlich getanzt hat, muss sich laut Knigge nicht dafür entschuldigen, wie Agnes Jarosch vom Deutschen Knigge-Rat erklärt. Wer allerdings eine Kollegin angetanzt und sie in eine unangenehme Situation gebracht hat, der sollte um Verzeihung bitten.

Fauxpas 2: Aus dem Privatleben erzählen

Es ist vollkommen in Ordnung, einmal etwas aus dem Privatleben zu erzählen. Hat ein Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier allerdings von seinem hartnäckigen Fußpilz oder der nervigen Schwiegermutter berichtet, ist das Gespräch für die anderen wahrscheinlich ein wenig unangenehm geworden. „Hier würde ich das Vier-Augen-Gespräch suchen“, rät die Karriere-Trainerin Carolin Lüdemann. Am besten nimmt der Mitarbeiter seine Gesprächspartner im Büro einzeln auf die Seite und appelliert an ihre Verschwiegenheit.

Fauxpas 3: Über die Arbeit lästern

Dass im Job nicht immer alles wunderbar läuft, ist vollkommen normal. Vielen Menschen hilft es, ihrem Ärger hin und wieder Luft zu machen. Die Weihnachtsfeier ist dafür aber nicht der richtige Ort. Immerhin: Ein Mitarbeiter, der zu später Stunde über die Arbeit gemeckert hat, riskiert in der Regel keine Abmahnung. Auch auf einer Weihnachtsfeier gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung, wie die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür  erklärt.

Andererseits sind Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber zur Loyalität verpflichtet. Wer auf der Weihnachtsfeier jedem damit in den Ohren liegt, wie schrecklich er den Betrieb findet, handelt sich im Extremfall doch eine Abmahnung ein. Deshalb lautet der Tipp der Fachanwältin: „Nicht lästern!“

Fauxpas 4: Den Kollegen die Meinung geigen

Die zickige Chefsekretärin behandelt alle von oben herab, der oberschlaue Abteilungsleiter spricht mit seinen Mitarbeitern wie mit kleinen Kindern. Auch Kollegen darf man Grenzen aufzeigen. Gut, wenn sich auf der Weihnachtsfeier endlich jemand dazu durchgerungen hat. Weniger gut, dass dabei auch das eine oder andere Schimpfwort gefallen ist. Mit einem Streit können sich Arbeitnehmer richtig Ärger einhandeln. Wer einen Kollegen vor allen anderen lauthals beleidigt, stört den Betriebsfrieden. „Das könnte abmahnungsrelevant sein“, erklärt Fachanwältin Oberthür.

Fauxpas 5: Mit dem Chef knutschen

Der Klassiker unter den Weihnachtsfeier-Fettnäpfchen: Ein Kollege knutscht mit einer Kollegin. Wenn es sich bei dem Knutschpartner dummerweise auch noch um den Chef oder die Chefin handelt, kann der nächste Tag richtig peinlich werden.

Karriere-Expertin Lüdemann rät auch hier zum Vier-Augen-Gespräch – mit dem Boss sowieso, aber auch mit den Kollegen, die die Szene beobachtet haben. Sonst könnte schnell der Verdacht keimen, man sei beim Chef bessergestellt.