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Arbeitsrecht

Rechte und Regeln für Arbeitnehmer in der Probezeit

Berlin / Lesedauer: 5 min

Am Anfang eines neuen Jobs steht oft die Probezeit – und die Frage, wie man sie am besten übersteht. Die wichtigsten Rechte und Regeln von Urlaubssperre bis Krankengeld finden Sie hier.
Veröffentlicht:17.12.2018, 11:14
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Nach einem langen Bewerbungsverfahren hat sich der Arbeitgeber endlich entschieden, der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, und der erste Arbeitstag steht an. Doch sicher ist der neue Job noch nicht. Denn am Anfang steht oft die Probezeit. „Die Probezeit ist ein Instrument für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich besser kennenzulernen”, erklärt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin des Verbraucherportals Finanztip.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Probezeit nicht. Auch die Dauer ist nicht festgelegt, sondern kann individuell vereinbart werden, wie Schön erklärt. In der Regel dauert sie sechs Monate. Länger darf die Probezeit nicht sein. Denn nach sechs Monaten im neuen Job können Arbeitnehmer sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen. Eine Ausnahme sind Ausbildungsverhältnisse: Hier muss die Probezeit mindestens einen und darf höchstens vier Monate lang sein.

Krank in der Probezeit

Wird eine Probezeit vereinbart, verkürzt diese für den festgelegten Zeitraum die Kündigungsfrist für beide Seiten auf zwei Wochen, erklärt Christian Michels, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz. Eine Verlängerung der Probezeit über die sechs Monate hinaus ist auch im Krankheitsfall nicht erlaubt. Wenn allerdings eine kürzere Probezeit vereinbart wurde, kann die auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Wer gerade einen neuen Job begonnen hat, will in der Probezeit nicht unbedingt krank werden. Falls das doch passiert, muss sich der Arbeitnehmer auch in der Probezeit unverzüglich krank melden und gegebenenfalls ein Attest vom Arzt vorlegen. Er bekommt trotzdem Geld: Ab dem zweiten Monat im neuen Job gilt die Entgeltfortzahlung. „In den ersten vier Wochen springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein”, erklärt Schön.

Urlaub während der Probezeit

Auch Urlaub dürfen Arbeitnehmer während der Probezeit nehmen. „In den Köpfen haben viele noch, dass in der Probezeit eine Urlaubssperre gilt”, so Schön. Das stimmt aber nicht. Zwar haben Mitarbeiter nicht sofort den vollen Jahresurlaub zur Verfügung. Aber: In den ersten sechs Monaten erwerben Beschäftigte pro Monat ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs – und den dürfen sie auch nehmen.

„Arbeitgeber sind heute froh, wenn Mitarbeiter in der Probezeit ein paar Tage Urlaub nehmen”, meint Schön. Denn sonst staue sich der gesamte Urlaub auf die Monate nach der Probezeit.

Kein Kündigungsgrund nötig

Eine Besonderheit in der Probezeit: Wird einem Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gekündigt, benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund, erklärt der Arbeitsrechtler Christian Michels. Denn das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn ein Mitarbeiter mindestens sechs Monate beschäftigt ist.

„Erst nach Ablauf dieser Zeit muss ein Arbeitgeber, der in einem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, einen Kündigungsgrund haben.” Diese Regelung gilt auch, wenn keine Probezeit vereinbart wurde.

In besonderen Konstellationen genießen Arbeitnehmer aber einen besonderen Kündigungsschutz schon vor Ablauf der sechs Monate. So besteht zum Beispiel bei einer Schwangerschaft ein Kündigungsverbot seitens des Arbeitgebers bereits ab dem ersten Tag der Beschäftigung. „Die Schwangere muss aber den Arbeitgeber von der Schwangerschaft unverzüglich informieren und eine Kündigungsschutzklage einreichen”, erklärt der Anwalt.

Schnell gegen Kündigungen vorgehen

Wer glaubt, dass ihm in der Probezeit zu Unrecht gekündigt wurde, kann dagegen gerichtlich vorgehen. So könne schon eine falsche Unterschrift oder eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung die Kündigung unwirksam machen, sagt Christian Michels. „Bei allen Kündigungen ist vor allem schnelles Handeln das A und O, denn es laufen sehr kurze Fristen.” Wird eine Kündigung beispielsweise nicht innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang gerichtlich angegriffen, gilt sie in den meisten Fällen als wirksam, und der Arbeitsplatz ist verloren.

Wird einem Arbeitnehmer während der Probezeit gekündigt, liegt das häufig nicht an seinen fachlichen Qualitäten, meint Karriereberaterin Doris Brenner. „Die können im Vorstellungsgespräch gut überprüft werden.” Aber ob jemand auch menschlich zum Unternehmen passt, stelle sich erst nach einiger Zeit heraus. Deshalb rät sie, den Fokus während der Probezeit nicht nur auf das Fachliche zu legen, sondern sich vor allem gut in das Team zu integrieren.

Sich ins Team integrieren

„In der Probezeit sollte man offen auf andere zugehen und sich selbst als neues Teammitglied verstehen”, sagt sie. Dazu gehöre, die Bereitschaft zu zeigen, den Arbeitsalltag aktiv mitzugestalten. Das gehe bereits vor dem ersten Tag im neuen Job. So könne man Vorgesetzten anbieten, schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu einer wichtigen Sitzung zu kommen, oder um eine Intranet-Freischaltung bitten. „Je deutlicher man das sagt, desto eher bekommt der Arbeitgeber das mit”, sagt sie.

Hilfreich sei es außerdem, ab dem ersten Tag im neuen Job ein Logbuch zu führen. „Am Abend kann man dann den Tag noch einmal Revue passieren lassen, sich die Namen von Kollegen, Merkhilfen oder Fragen notieren”, sagt sie. Das sei ein schöner Tagesabschluss und zeige einem die Fortschritte, die man bereits gemacht hat. Auch mögliche Verbesserungsideen könne man in dem Logbuch notieren – und nach einiger Zeit im neuen Job ansprechen. Denn für die ersten Wochen gilt: „Klappe halten, Ohren auf”, meint Doris Brenner.

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