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Als erstes Bundesland

Brandenburg beschließt Gleichstellungs-Gesetz für Landtagswahlen

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Rot-Rot und Grüne setzen im Brandenburger Landtag ein umstrittenes Gesetz durch, das gleich viele Frauen und Männer ins Parlament bringen soll. Die Opposition von CDU und AfD hält dies für verfassungswidrig.
Veröffentlicht:31.01.2019, 16:24
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Brandenburg hat als erstes Bundesland ein Gesetz beschlossen, das von Parteien bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten verlangt. Der Landtag votierte am Donnerstag in Potsdam mit den Stimmen der rot-roten Regierungsfraktionen und der Grünen für die Änderung des Wahlgesetzes. Damit wollen die drei Fraktionen erreichen, dass möglichst gleich viele Männer und Frauen in den Landtag einziehen können. Ausgenommen von der Regelung bleiben allerdings die Direktkandidaten in den Wahlkreisen.

Die Oppositionsfraktionen von CDU und AfD stimmten gegen das Gesetz. Sie halten es für verfassungswidrig, weil es unzulässig in das Wahlrecht eingreife. Die Regelung soll erst im Sommer 2020 und damit nach der Brandenburger Landtagswahl im Herbst in Kraft treten.

Die Brandenburger Piraten und die Jugendorganisation der Brandenburger Liberalen haben Verfassungsbeschwerden dagegen angekündigt. Die Piraten – nicht im Landtag vertreten – sehen einen Verstoß gegen Artikel 12 der Landesverfassung zur Gleichheit und einen massiven Eingriff in das Prinzip der Organisationsfreiheit der Parteien.

CDU-Innenexperte warnt vor Staatskrise

Der CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher hatte bei der Beratung im Innenausschuss vor einer möglichen Staatskrise gewarnt, weil es gegen die Regelung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gebe. „Wenn nach dem Inkrafttreten Neuwahlen notwendig würden und die Verfassungsgerichte noch nicht abschließend entschieden haben, hätten wir eine veritable Staatskrise”, hatte er gemahnt. Dagegen hatten die Fraktionen von SPD und Grünen argumentiert, die Gleichstellung von Frauen und Männern sei ein verfassungsrechtliches Gebot.

Die gesetzliche Regelung fußt auf einem Entwurf der Grünen, den SPD und Linke geändert hatten. Die AfD hatte im vergangenen Jahr ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes zur Initiative der Grünen anfertigen lassen. Dieser stufte das Vorhaben als unvereinbar mit dem Grundgesetz ein.

Auf Bundesebene hatten Justizministerin Katarina Barley und Frauenministerin Franziska Giffey (beide SPD) gefordert, eine stärkere Vertretung von Frauen im Bundestag durchzusetzen.