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EU-Regeln für Landwirte

Eine Chance für Vielfalt auf Feldern

Nauen / Lesedauer: 1 min

Geld gibt es von der Europäischen Union nur noch, wenn Landwirte neue Vorschriften beachten und die Fruchtfolgen öfter wechseln. Das stellt zwar mehr Aufwand dar, doch die Ernten sind bereits gefragt.
Veröffentlicht:16.05.2016, 19:00
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Brandenburger Landwirte entdecken den Nutzen des EU Programms Greening. „Nach anfänglicher Skepsis sehe ich eine große Chance für die Umwelt“, sagt der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes Havelland, Dirk Peters. In Westbrandenburg hätten sich die Landwirte zum Anbau von Eiweißpflanzen wie Erbsen, Soja, Bohnen und Luzernen entschieden. „Die Ernten sind bereits gut nachgefragt“, sagte er. Abnehmer seien Tierhalter-Betriebe aus der Region, die beim Futter auf Importe verzichten wollen. 

In der Förderregion Berlin-Brandenburg fallen unter die Greening-Verordnung fast 4600 landwirtschaftliche Betriebe. Seit 2015 sind EU-Direktzahlungen an die Landwirte an das Greening gebunden. Bewirtschaftet ein Betrieb mehr als 15 Hektar Ackerflächen, müssen fünf Prozent als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen werden. Auf anderen Flächen kommen drei verschiedene Kulturen in den Boden. Ziel ist Abwechslung in den Fruchtfolgen. Eine weitere Verpflichtung ist die Erhaltung von Dauergrünland.

Greening sei trotz des Aufwandes bei der Administration und Umsetzung ein Erfolg, betonte Agrarminister Jörg Vogelsänger (SPD). Im Vergleich zu 2014 sei beispielsweise die Fläche für den Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen um 6000  Hektar erhöht worden.