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Lehrer-Ausbildung

Gaga-Regelung für Sorben beschäftigt Brandenburger Landtag

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Bewerber, die über Sorbisch-Kenntnisse verfügen, sollen für den Lehramtsstudiengang an der Uni Potsdam bevorzugt behandelt werden. Dabei gibt es allerdings ein Problem.
Veröffentlicht:10.04.2019, 12:52

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Es klingt ein bisschen wie ein Stück aus dem Tollhaus: Im September 2018 hat der Brandenburger Landtag beschlossen, dass Schüler, die Sprachkenntnisse des Sorbischen besitzen, bei der Aufnahme eines Lehramtsstudiengangs an der Universität Potsdam bevorzugt behandelt werden sollten. Denn man wollte sicherstellen, dass genügend sorbischsprachige Lehrer etwa für den zweisprachigen Unterricht zur Verfügung stehen.

„Der Senat der Universität Potsdam hat nun vor einigen Tagen die Umsetzung dieser Norm an der Hochschule bekannt gegeben“, sagte die Calauer Landtagsabgeordnete Kathrin Dannenberg (Linke) am Mittwoch in der Fragestunde des Potsdamer Landtags. Demnach sei für den Nachweis vertiefter Sprachkenntnisse das Niveau C1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich. „In Brandenburg können Schülerinnen und Schüler des Niedersorbischen Gymnasiums aber maximal das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen.“ Im Klartext: Weil das Niveau B2 unterhalb des Niveaus C1 liegt, kann derzeit kein einziger Brandenburger Schüler mit dem Sorbischunterricht an seiner Schule die Zugangsvoraussetzungen der Universität erfüllen.

Brandenburgs Wissenschaftsministerin Martina Münch (SPD) kündigte an, wegen der Problematik Gespräche mit der Universität und dem Bildungsministerium führen zu wollen. „Es ist sehr wünschenswert, dass die Zugangsvoraussetzungen an den Schulen erreicht werden können, und die Schüler keine Extra-Kurse in ihrer Freizeit bräuchten“, sagte Münch. In Sachsen gäbe es im Übrigen eine andere Regelung: Dort reiche es aus, das Schulfach Sorbisch als Grundkurs oder Leistungskurs auf dem Abiturzeugnis des Sorbischen Gymnasiums in Bautzen zu haben, um bei der Studienzulassung vertiefte Sprachkenntnisse nachweisen zu können.