StartseiteRegionalBrandenburgKönnen Sparkassen-Kunden auf Nachzahlungen hoffen?

Verbraucherschützer

Können Sparkassen-Kunden auf Nachzahlungen hoffen?

Potsdam / Lesedauer: 3 min

Schon seit Monaten streiten Sparkassen und Kunden um die Ausschüttungen aus langfristigen Sparverträgen. Jetzt ziehen Verbraucherschützer vor Gericht.
Veröffentlicht:09.09.2020, 17:35

Artikel teilen:

Das juristische Tauziehen um möglicherweise nicht ausreichend gezahlte Zinsen für Prämiensparverträge der Sparkassen geht in eine neue Runde. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage gegen den Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) erhoben.

Demnach soll der Dienstleister der Sparkassen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt Auskunft geben, welche Empfehlungen der OSV seinen Mitgliedern zu den Zinsveränderungen innerhalb der zehntausendfach verkauften Verträge gegeben hat. Darüber habe der OSV die Auskunft verweigert.

Mehr lesen: Sparkasse kündigt Altverträge - Was Bankkunden wissen müssen.

Verbraucherzentrale: Viele Sparkassen verzinsen zu wenig

Nach Ansicht der Verbraucherzentralen in MV und Brandenburg stehen den Kunden höhere Zinsen in den langfristigen Sparverträgen zu, bei denen neben einem Bonus zusätzlich ein variabler Zins zugesichert worden war. „Bereits seit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2004 hätten die Sparkassen ihre Zinsklauseln verbessern müssen“, so Katarzyna Trietz, Leiterin des Teams Recht in der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Viele Sparkassen verzinsten jedoch weiterhin zu wenig bei voller Gewinnmarge und damit entgegen höchstrichterlicher Urteile. Der Kunde wurde gar nicht erst gefragt.“

Dem Streit um die Höhe der Zinsen war eine Kündigungswelle von Prämiensparverträgen voraus gegangen, die nur teilweise durch höchstrichterliche Urteile gedeckt war. Zuletzt hatte die Sparkasse Uckermark mit der Kündigung der Vereinbarungen begonnen, in Mecklenburg-Vorpommern sind Verbraucherschützern bisher keine massenhaften Vertragsauflösungen bekannt.

Mehr lesen: Banken dürfen Sparverträge wegen Niedrigzinsen kündigen.

Trotzdem gehen die Finanzexperten davon aus, dass auch bei ungekündigten Verträgen vielen Kunden bis zu vierstellige Nachzahlungen zustehen, weil die festgeschriebenen Zinsanpassungsbedingungen fehlerhaft waren. Vor diesem Hintergrund bieten die Verbraucherzentralen seit Monaten eine kostenpflichtige Nachberechnung der entgangenen Zinsen an, die aber von den Sparkassen nicht anerkannt werden. Bisher festgestellte Fehlbeträge liegen zwischen 800 und 7900 Euro.

Auskunftspflichten

„In unserer Klage wollen wir vom OSV wissen, ob und wie dieser in die Umsetzung der Rechtsprechung zur Zinsanpassung in die Praxis eingebunden war und wie der Verband seine Sparkassen diesbezüglich beraten hat“, so Chefjuristin Katarzyna Trietz. Auch Anstalten öffentlichen Rechts wie die Sparkassen seien Auskunftspflichten unterworfen. „Wir wollen transparent machen, warum die als öffentliche Institutionen dem Gemeinwohl verpflichteten Sparkassen so vehement an falschen Abrechnungen festhalten“, so Trietz.

Mehr lesen: Sparkassenchef warnt vor Corona-Schäden

Im Frühjahr hatte das Oberlandesgericht Dresden in Bezug auf Musterfreistellungsklagen zahlreicher Kunden in Sachsen entschieden, dass Zinsanpassungsklauseln im „S-Prämiensparen flexibel“ unwirksam sind. Allerdings hatten die Richter keinen allgemeingültigen Maßstab festgelegt, sondern festgestellt, dass die Betroffenen mit ihren Sparkassen selbst über die Höhe ihres Anspruchs verhandeln müssten. Eine endgültige juristische Klärung wird im kommenden Jahr vom Bundesgerichtshof erwartet.

Bafin droht Sparkassen mit Zwangsmaßnahmen

Zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im März den Sparkassen mit Zwangsmaßnahmen gedroht. Die Geldhäuser sollten demnach ab sofort ihre Kunden darüber informieren, wenn ihre Prämiensparverträge Klauseln enthalten, wegen der zu niedrige Zinsen ausgezahlt wurden.

Mehr lesen: Wie sicher ist das Geld bei den Sparkassen?

Der Ostdeutsche Sparkassenverband will die Klage der Verbraucherschützer nicht kommentieren. „Unsere Sparkassen pflegen stabile und langfristige Kundenbeziehungen. Sie wenden deshalb auch entsprechend der Rechtsprechung eine transparente und nachhaltige Berechnungsgrundlage für die Zinsanpassung der Prämiensparverträge an, die sowohl in Zeiten steigender als auch fallender Zinsen zu einem fairen Interessenausgleich für beide Seiten führt.“, so eine Sprecherin in Berlin. Der OSV sei zuversichtlich, dass die Rechtsprechung diese Position bestätigen werde.