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Brandenburg und MV

Länder zahlen Geld für Sommerurlaub

Schwerin/Potsdam / Lesedauer: 2 min

Kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können sich oft keine Urlaubsreisen leisten. Brandenburg und MV stellen deshalb erneut Ferienzuschüsse zur Verfügung.
Veröffentlicht:21.05.2018, 18:03

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Familien mit wenig Geld können in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auch in diesem Jahr einen Zuschuss für die Sommerferien erhalten. Wie Brandenburgs Sozialministerin Diana Golze am Pfingstwochenende mitteilte, stehen für 2018 rund 300.000 Euro für Ferienzuschüsse für beispielsweise kinderreiche Familien oder Alleinerziehende zur Verfügung.

„Gerade für Kinder ist eine Reise in der Ferienzeit besonders wertvoll“, sagte Golze. „Die gemeinsamen Erlebnisse mit der Familie stärken sie.“ Allerdings könnten sich nicht alle Familien eine Reise leisten. Deswegen gebe es in Brandenburg seit über 20 Jahren die Zuschüsse für Familien mit Kindern, die im Übrigen auch Großeltern gewährt werden, die mit ihren Enkeln verreisen.

In Brandenburg soll eine Reise, damit sie förderfähig ist, mindestens fünf und höchstens 14 Tage dauern. Die Förderung müsse mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden. Das Sozialministerium wies allerdings auch darauf hin, dass die Nachfrage nach den Ferienzuschüssen jedes Jahr sehr groß sei und darauf kein Rechtsanspruch bestehe.

In MV stehen 150.000 Euro zur Verfügung

Verbracht werden könne der geförderte Urlaub etwa in Familienferienstätten, die von kirchlichen und sozialen Trägern betrieben werden und mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Zuständig in Brandenburg ist das Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus.

In MV stehen in diesem Jahr 150.000 Euro Landesmittel zur Förderung von Familienerholung zur Verfügung. Anfang des Jahres war der Zuschuss von vorher 100.000 Euro um 50 Prozent erhöht worden, weil er so stark nachgefragt wurde. In der ersten Urlaubswoche beteiligt sich das Land mit bis zu 30 Euro pro Person an den Kosten für den Aufenthalt in einer Familienferienstätte. Weitere Informationen gibt es bei den Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern.