StartseiteRegionalBrandenburgMit Doppelmord sollte Vergewaltigung vertuscht werden

Folter und Brandstiftung

Mit Doppelmord sollte Vergewaltigung vertuscht werden

Rathenow / Lesedauer: 2 min

Feuerwehrleute fanden nach einem Wohnungsbrand zwei Leichen, wenig später stellte die Polizei fest, dass sie Opfer einer grausamen Gewalttat geworden waren. Die mutmaßlichen Täter stehen nun vor Gericht.
Veröffentlicht:17.10.2018, 07:17
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Vor dem Landgericht Potsdam hat der Prozess gegen zwei Männer wegen Mordes an einer Frau und ihrem Lebensgefährten in Rathenow (Havelland) begonnen. Neben der Staatsanwaltschaft war auch die Familie der beiden Opfer als Nebenkläger anwesend. Die Anklage gegen die beiden 29 und 53 Jahre alten Beschuldigten lautet auf gemeinschaftlichen, grausamen Mord. Staatsanwalt Peter Petersen sprach am Dienstag von massiven Qualen der Opfer, die „über das für die Tötung erforderliche Maß“ hinausgegangen seien.

Das Verbrechen soll sich am frühen Morgen des 13. Januars ereignet haben. Laut Anklage hatten sich die beiden Männer gewaltsam Zutritt zur Wohnung der 36-Jährigen verschafft. Anschließend sollen sie die Frau und ihren zwei Jahre jüngeren Lebensgefährten gefesselt und misshandelt haben. Der 36-Jährigen wurde mit einem Messer tief in den Hals geschnitten. „Man kann hier von Foltern sprechen“, sagte Gerichtssprecher Sascha Beck nach der Verhandlung.

Angeklagter soll Frau vergewaltigt haben

Anschließend sollen die beiden Angeklagten die Wohnung in Brand gesetzt und die beiden Schwerverletzten zurückgelassen haben, so der Vorwurf. Die 36-Jährige und ihr Lebensgefährte starben noch am Morgen an einer Rauchgasvergiftung. Feuerwehrleute fanden die Leichen nach Ende der Löscharbeiten in der ausgebrannten Wohnung.

Das Motiv für die grausame Tat war aus Sicht der Staatsanwaltschaft, dass die Frau den 53-jährigen Angeklagten wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Nur wenige Tage vor der Tat soll der 53-jährige Deutsche die 36-Jährige zweimal unter Androhung von Gewalt in eine Nachbarwohnung und sie dort zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Weil die 36-Jährige ihren Peiniger anzeigt hatte, habe sie sterben müssen, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Der 34-jährige Bekannte sei getötet worden, weil er Zeuge geworden war

Beide Angeklagte bleiben regungslos

Die beiden Angeklagten hörten sich die Vorwürfe im Gerichtssaal regungslos an. Der 53-Jährige ist derzeit in einer Fachklinik für forensische Psychiatrie in Brandenburg/Havel untergebracht. Ein Gutachten soll nun klären, ob er zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen ist.

Zu dem Prozess sind zahlreiche Zeugen geladen. Das Gericht hat Verhandlungstage bis in den Februar hinein angesetzt. Am 6. November soll der Prozess fortgesetzt werden. Dann wird den beiden Angeklagten Gelegenheit gegeben, sich zu den Vorwürfen zu äußern.