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Polizei-Fahrten zu Einbrüchen enden oft mit üblen Unfällen

Bernau / Lesedauer: 4 min

Wenn die Polizei nachts zu Einbrüchen fährt, muss die Sirene aus bleiben, um die Einbrecher nicht zu warnen. Das kann fatale Folgen haben, wie sich jetzt wieder zeigte.
Veröffentlicht:21.03.2022, 11:58

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Wer den Notruf 110 oder 112 wählt, weiß, dass er im Notfall schnelle Hilfe bekommt. Die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr entsenden täglich hunderte Helfer – dabei sind die Retter oft mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs. Doch die Fahrten mit dem Sondersignal sind an strenge Regeln und Vorgaben gebunden: Nur wenn es wirklich schnell gehen muss, dürfen Blaulicht und Sirene genutzt werden.

Bleibt die Sirene aus, ist die Gefahr noch größer

Und es gibt einen Sonderfall: Wenn die Polizei nachts auf der Jagd nach Einbrechern ist oder sonst zu einem Einsatz, bei dem die mutmaßlichen Täter nicht merken sollen, dass die Polizei im Anmarsch ist, bleibt die Sirene aus. Dann steigt allerdings das Risiko schwerer Unfälle, wie sich jetzt wieder zeigte: Am Freitag verunglückte ein Diensthundeführer in Bernau, der auf dem Weg zu einem mutmaßlichen Einbruch war – offenbar mit ausgeschalteter Sirene. Ein Pkw-Fahrer übersah das Blaulicht und kollidierte mit dem Fahrzeug des Hundeführers. Dieser wurde schwer verletzt.

Doch nicht nur die ausgeschaltete Sirene birgt bei Einsatzfahrten zu Einbrüchen Gefahren. Im Juni 2020 etwa war die Besatzung eines Polizei-Streifenwagens im brandenburgischen Zepernick (bei Bernau) zu einem mutmaßlichen Einbruch unterwegs. Der Beamte hinter dem Steuer des Einsatzwagens verlor bei der Hochgeschwindigkeitsfahrt die Kontrolle und krachte in der Ortschaft Zepernick frontal in einen Alleebaum. Die beiden Polizisten wurden bei dem Zusammenstoß schwer verletzt. Auch mit Rettungswagen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Sirene.

Auch Blaulicht-Fahrer sollten auf ihre Sicherheit achten

Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungswagen-Fahrer erhalten für Fahrten mit Blaulicht spezielle Trainings. Das oberste Gebot dabei ist stets: Achtet auf eure eigene Sicherheit! Niemandem ist geholfen, wenn Fahrer von Blaulicht-Fahrzeugen sich durch eine zu riskante Fahrweise verletzen.

Auch für besonders gefährliche Situationen gibt es Regeln. So darf eine rote Ampel beispielsweise auch bei einer Blaulicht-Fahrt nicht mit Höchstgeschwindigkeit überfahren werden. Der Fahrer muss sein Einsatzfahrzeug vielmehr abbremsen und sicherstellen, dass ihn alle Verkehrsteilnehmer bemerkt haben, ehe er die Ampel überfährt. Wer als Blaulicht-Fahrer zu riskant fährt, kann deshalb sogar mit Konsequenzen und im schlimmsten Fall mit Führerschein-Entzug rechnen.

Wie verhält man sich richtig, wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht naht?

Am wichtigsten ist aber in diesem Zusammenhang, dass andere Verkehrsteilnehmer schnell und bedacht reagieren, wenn sich ein Fahrzeug mit Blaulicht nähert. So sind andere Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sofort zu reagieren, sobald sie ein näherkommendes Einsatzfahrzeug im Rückspiegel bemerken. Selbst wenn das Fahrzeug noch einige Hundert Meter entfernt ist, müssen sie die Fahrbahn frei machen. Auch wenn das Blaulicht-Fahrzeug im Gegenverkehr herannaht, sollte ihm ausgewichen werden – um Überholvorgänge zu ermöglichen. Befindet man sich an einer Engstelle, verlässt man diese rasch.

An Kreuzungen mit Ampelregelung ist es auch unbeteiligten Verkehrsteilnehmern unter sehr bestimmten Umständen gestattet, über die rote Ampel zu fahren – allerdings nur, wenn es die einzige Möglichkeit ist, dem Einsatzwagen das Passieren der Kreuzung zu ermöglichen. In so einem Fall sollte nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und nur so weit, wie es zum Passierenlassen des Blaulicht-Fahrzeugs unbedingt erforderlich ist.

Ausweich-Manöver mit Blinker signalisieren

Wer für einen Rettungswagen ausweicht und beispielsweise an den Fahrbahnrand oder auf den Bordstein fährt, sollte seine Absicht mit dem Blinklicht signalisieren, um dem Fahrer des Blaulicht-Fahrzeugs und anderen Verkehrsteilnehmern seine Absicht zu signalisieren.

In jedem Fall gilt für alle Verkehrsteilnehmer, Ruhe zu bewahren – also ruhig und eindeutig zu fahren und keine abrupten Bremsmanöver oder gefährliche Ausweichbewegungen zu vollführen.

Rettungsgasse: Die linke Spur ist immer involviert

Auf der Autobahn kommt die Bildung einer Rettungsgasse hinzu. Diese wird auf zweispurigen Autobahnen zwischen den beiden Fahrstreifen freigehalten, auf drei- und mehrspurigen Autobahnen zwischen dem linken Fahrstreifen und dem 2. Fahrstreifen von links.

Halten Verkehrsteilnehmer diese Regeln nicht ein, müssen sie mit harten Strafen und hohen Bußgeldern für das Behindern von Einsatzkräften rechnen. Die Regeln sind in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft worden.