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Betrug um Fördermittel

Prozess um Schloss Boitzenburg geht weiter

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Um die Jahrtausendwende wurde das Schloss Boitzenburg umfangreich saniert, auch mithilfe von Fördergeldern in Millionenhöhe. Möglicherweise ging es dabei nicht korrekt zu.
Veröffentlicht:12.09.2018, 18:36
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Mehr als 13 Jahre hat sich das Ermittlungsverfahren zum mutmaßlichen Betrug im Zusammenhang mit Subventionen bei der Sanierung des Schlosses Boitzenburg hingezogen. Aus Sicht der Verteidigung eines 52 Jahre alten Angeklagten ist das zu lang.

Der Fall reicht 20 Jahre zurück. 1998 kaufte ein Hamburger Investor das Anwesen in der Uckermark. Für Sanierung, Um- und Ausbau der Schlossanlage erhielt der Unternehmer rund 45 Millionen Euro Fördergeld von der Investitions- und Landesbank. Auch die ehemalige Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) sowie das Arbeitsamt Eberswalde bezuschusste das Projekt.

Insolvenzverwalter stellte Unregelmäßigkeiten fest

Die Potsdamer Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, das Geld zumindest zu einem großen Teil erschlichen zu haben. Rechnungen seien gefälscht, Geld auf verschiedene Konten hin- und hergeschoben worden. Die Bedingung der damaligen Förderung sah vor, dass ein entsprechender Anteil des Bauprojektes durch Eigenkapital finanziert wird. Dieses hätte aber nicht vorgelegen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Vielmehr sei Geld bei mehreren Investitionsgebern beantragt worden, um die Eigenmittel nachzuweisen.

Die Verschleierungen fielen auf, als die Schloss Boitzenburg KG 2004 Insolvenz anmeldete. Der beauftragte Insolvenzverwalter stellte Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung öffentlicher Mittel fest. 2005 nahm dann die Staatsanwaltschaft Potsdam Ermittlungen gegen insgesamt acht Verdächtige auf.

Verfahren geht weiter aufgrund der Komplexität des Falles

2010 ging die Anklage beim Landgericht Potsdam ein. Erst jetzt kam es zur Verhandlung. Es liege ein Verfahrenshindernis wegen rechtsstaatswidriger überlanger Dauer vor, erklärte Verteidigerin Heide Sandkuhl. Sie beantragte, das Verfahren einzustellen. Sandkuhl führte aus, wie sich das Verfahren seit dem Eingang der Anklage weiter verzögerte. Zur Begründung verwies das Gericht auf Personalmangel. Die Kammern seien überlastet.

Das Gericht wies den Antrag der Verteidigerin zurück. Zwar sehe auch die Kammer die überlange Verfahrensdauer. Wegen der Komplexität des Falles, der Schwere der Taten und des langen Tatzeitraumes von rund sieben Jahren, führe dies aber nicht zu einem Verfahrenshindernis, führte Richter Bodo Wermelskirchen aus.

Am ersten Prozesstag nahm die Verlesung der Anklage mehrere Stunden in Anspruch. Insgesamt sind bislang 17 Verhandlungstage geplant. Der Prozess soll am 21. September fortgesetzt werden.