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Landratswahl in Brandenburg

Sechs Landkreise wählen neuen Landrat

Potsdam / Lesedauer: 3 min

Mit Spannung wird bei der anstehenden Landratswahl in Brandenburg erwartet, ob die AfD erstmals einen Landrat in dem Bundesland stellen kann.
Veröffentlicht:16.04.2018, 11:41
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Eineinhalb Jahre vor der Wahl des neuen Landtags in Brandenburg im Herbst 2019 richten sich die Blicke jetzt auf die Landratswahlen am kommenden Sonntag. In sechs der 14 Landkreise sind die Bürger zur Stimmabgabe aufgerufen:

  • Oberspreewald-Lausitz
  • Elbe-Elster
  • Barnim
  • Spree-Neiße
  • Uckermark
  • Ostprignitz-Ruppin

Damit können rund 30 Prozent der Wahlberechtigten im Land ihr Votum abgeben. Das Ergebnis gilt als wichtiger Stimmungstest im Land – auch wenn bei Landratswahlen die regionalen Themen dominieren und die Wahlbeteiligung oftmals sehr schwach ist. Bislang regieren in den Kreisen drei CDU-Kandidaten und drei SPD-Mitglieder.

Nicht genug AfD-Kandidaten

Überregional wird mit Spannung vor allem das Abschneiden der AfD erwartet – hatten die Rechtspopulisten bei der Bundestagswahl im Land Brandenburg doch gut 20 Prozent der Zweitstimmen erzielt und waren damit nach der CDU zur zweitstärksten Kraft geworden.

Doch bei den Landratswahlen werden viele Bürger gar kein Kreuz bei der AfD machen können – sie hat nur in vier der sechs Kreise einen Kandidaten aufstellen können. Das Problem sei, geeignete Freiwillige zu finden, meinte ein Sprecher. Bereits bei der Oberbürgermeisterwahl in Brandenburg an der Havel hatte die AfD keinen Kandidaten gefunden, in Frankfurt (Oder) schied der AfD-Mann bereits im ersten Wahlgang aus.

Allerdings hat die AfD in Brandenburg im Süden ihre Hochburgen – und hat in den drei dortigen Kreisen jeweils Kandidaten aufgestellt. Hier, an der Grenze zu Sachsen, hatte teils jeder vierte Wähler bei der Bundestagswahl für die AfD gestimmt, die sich damit in einigen Regionen sogar als stärkste Kraft durchsetzte. Daher bleibt spannend, ob die AfD hier womöglich erstmals in Brandenburg einen Landrat stellen könnte.

Wahlbeteiligung bereitet Sorgen

Ein großes Problem bei den Landratswahlen ist allerdings die oft schwache Wahlbeteiligung. Erst seit 2010 können Landräte überhaupt erst direkt und nicht durch den Kreistag gewählt werden. Die Landesverfassung sieht aber Hürden vor: So muss ein Kandidat nicht nur mehr als die Hälfte der Stimmen, sondern zumindest auch die Unterstützung von 15 Prozent aller Wahlberechtigten erhalten. Wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat gewinnt, soll es am 6. Mai Stichwahlen geben. Wo die Hürden auch dann nicht genommen werden, entscheidet der Kreistag.

Bei vielen Landratswahlen in den vergangenen Jahren waren Kandidaten an dem Mindestquorum gescheitert. Nach einer Statistik des Landeswahlleiters wurden bislang zwei Mal Kandidaten im ersten Wahlgang gewählt, drei Mal entschied die Stichwahl. In neun Fällen aber mussten trotz Wahl und Stichwahl letztlich die Kreistage entscheiden.

Die Zusammenlegung von gleich sechs Landratswahlen auf einen Termin könnte dies ändern. „Das nach dem Kommunalwahlgesetz für die Terminfestlegung zuständige Innenministerium erwartet durch die terminliche Bündelung der Landratswahlen in den sechs Landkreisen eine größere öffentliche Aufmerksamkeit für diese Wahlen und damit verbunden eine höhere Wahlbeteiligung”, hieß es aus dem Innenministerium.