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Jänschwalde

Stoppt die Umwelthilfe am Wochenende einen Braunkohle-Tagebau?

Cottbus / Lesedauer: 3 min

Der Tagebau Jänschwalde ist seit Jahren im Visier der Umweltschützer. Sie kletterten auf Schaufeln, besetzten Bagger und demonstrierten für eine Schließung. Nun könnte eine Gerichtsentscheidung den Weiterbetrieb stoppen – zumindest vorläufig.
Veröffentlicht:29.08.2019, 19:58
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Der Braunkohle-Tagebau Jänschwalde in der nördlichen Lausitz muss möglicherweise am 1. September die Arbeit vorläufig einstellen. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) ist ein Stopp rechtmäßig, wenn der Betreiber bis Ende August keine Umweltverträglichkeitsprüfung einreicht. Das OVG hat damit am Donnerstag einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt. Allerdings will der Betreiber eine Fristverlängerung für die vom Gericht verlangte Umweltverträglichkeitsprüfung erwirken. Das Verwaltungsgericht in Cottbus will nach eigenen Angaben darüber zeitnah entscheiden.

Die Richter in Cottbus hatten im Juni dem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Tagebau Jänschwalde für das Jahr 2019 mit Wirkung ab dem 1. September 2019 stattgegeben. Sie beanstandeten, dass eine ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung des Betreibers Leag für den Tagebau nicht vorliege. Das Gericht gab der Leag aber eine Frist bis Ende August, die fehlende Prüfung durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) nachzureichen.

Entscheidet das Gericht heute noch über eine Fristverlängerung?

Die Frist kann der Tagebaubetreiber nicht einhalten und hat deshalb am Mittwoch beim Verwaltungsgericht Cottbus eine Verlängerung bis Ende November beantragt. Über diese längere Frist sei noch nicht entschieden, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Donnerstag auf Anfrage sagte. Damit liegt die Entscheidung über einen Weiterbetrieb des Tagebaus aktuell beim Verwaltungsgericht in Cottbus. Sollte es die Fristverlängerung genehmigen, kann der Tagebau bis Ende Dezember normal weiterbetrieben werden. Bis dahin ist der Betrieb genehmigt.

Die Kläger, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Grüne Liga, begrüßten die Entscheidung des OVG. „Die LEAG hat inzwischen selbst eingeräumt, dass die Prüfung, ob die Weiterführung des Tagebaus mit der Erhaltung geschützter Feucht- und Moorgebiete vereinbar ist, sehr schwierig ist“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Der Antrag, die Abgabefrist für die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 31. August bis Ende November zu verlängern, sei deshalb ein Offenbarungseid der katastrophalen Planung der Leag.

Betreiber hat schon Notfall-Pläne für einen Zwangsstopp

Für den Fall, dass es keine Fristverlängerung gibt und der Tagebau ab dem 1. September 2019 nicht weiterbetrieben werden kann, hat die Leag nach einer Anordnung des Landesbergamtes bereits mit der Vorbereitung eines Sicherheitsbetriebes begonnen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Abbau kurzfristig gestoppt werden kann.

Hintergrund sind eine Klage sowie ein Widerspruch der Verbände Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus. Sie befürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus besonders geschützte Gebiete wie Moore gefährden. Mit der Klage wollen sie eine weitere Ausbreitung des Tagebaus in Richtung Norden verhindern und die Landschaften in der Umgebung vor dem Austrocknen schützen.

Im Braunkohle-Tagebau Jänschwalde arbeiten etwa 500 Bergleute. Von dort wird die Kohle in das nahe gelegene Kraftwerk Jänschwalde geliefert.