StartseiteRegionalBrandenburgTausende gefährliche Gegenstände entdeckt

In Brandenburger Gerichten

Tausende gefährliche Gegenstände entdeckt

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Messer, Schlagringe und Pistolen: In Brandenburgs Gerichten finden Wachmänner immer mehr gefährliche Gegenstände – selbst in der Handtasche einer Seniorin.
Veröffentlicht:08.04.2018, 12:19
Artikel teilen:

Bei Einlasskontrollen in Brandenburger Gerichten sind im vergangenen Jahr 4335 gefährliche Gegenstände entdeckt worden. Auch verbotene Waffen wie Messer und Schlagringe waren darunter, wie das Justizministerium Brandenburg auf Anfrage der dpa mitteilte. Damit erhöhte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um über 1100 Gegenstände. 2016 waren es noch 3200.

Besonders bei Verfahren mit sogenannten Reichsbürgern oder im Familienrecht seien Kontrollen wichtig, sagte die Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Brandenburg, Claudia Odenbreit. „Familienverfahren sind hoch emotional. Wenn da ein gefährlicher Gegenstand in der Tasche steckt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er auch eingesetzt wird.”

Richterbund für Sicherheitsschleusen

Der Landesverband fordert daher eine flächendeckende Einführung von Sicherheitsschleusen. „Wir freuen uns, dass die Politik immer mehr Gerichte mit Sicherheitsschleusen ausstattet”, sagte Odenbreit. Dennoch seien mehr nötig.

Derzeit sind laut Brandenburger Justizministerium zehn Gerichtsgebäude mit Kontrollstellen ausgestattet; drei davon kamen allein 2017 hinzu. Die Schleusen ähneln denen am Flughafen. Neben Gepäck-Röntgengeräten sind Detektorrahmen zur Personenkontrolle eingebaut. Bei einfachen Schleusen zeigt das Gerät Mettallgegenstände an.

Besucher müssen jederzeit mit Kontrollen rechnen

In einem Gericht in Frankfurt/Oder schlug der Metalldetektor selbst bei der Handtasche einer Seniorin Alarm – zu Recht, wie sich später herausstellte: Die Frau hatte die Pistole ihres Mannes in der Tasche, der einen Waffenschein besaß. Sie habe die Waffe regelmäßig dabei und vergessen, sie vor dem Gericht herauszunehmen.

Zu Prozessen, bei denen mit Gewalt oder Ausschreitungen zu rechnen ist, beispielsweise bei Rockerprozessen, können Gerichte zusätzlichen Wachschutz anfordern, erklärt Justiz-Sprecher Uwe Krink. Mit Kontrollen im Gericht müssten Besucher daher jederzeit rechnen.