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Verbraucherschützer erfolgreich

Teilerfolg gegen Bargeld-Gebühren

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Verbraucherschützer sind in Berlin vor Gericht gezogen, weil eine Bank eine neue Gebühr eingeführt hat. Dabei war das gar nicht das eigentliche Problem.
Veröffentlicht:23.01.2018, 19:25

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Immer öfter verlangen Banken Gebühren, wenn Kunden Bargeld abheben möchten – und das an Geldautomaten des eigenen Hauses. Eben so ein Fall ging jetzt vor Gericht. Denn die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Sparda-Bank Berlin geklagt, da diese solche Gebühren eingeführt hat. Aber noch viel wichtiger: Nach Ansicht der Verbraucherschützer hat die Bank ihre Kunden nicht ausreichend auf deren Recht einer fristlosen und kostenfreien Kündigung hingewiesen. Schließlich steht ihnen der Wechsel zu einer anderen Bank infolge der Gebühreneinführung zu.

Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg, vermutet, dass der Knackpunkt im Info-Schreiben an die jeweiligen Bankkunden liegt. Hier habe wahrscheinlich der deutliche Hinweis auf die Möglichkeit einer Kündigung gefehlt. Häufig stehe dieser Satz auch in Werbe-Unterlagen, die viele Empfänger aber ignorieren würden. Dann könne vom Kunden nicht erwartet werden, dass er die Info liest, erklärt Schaarschmidt.

Kunden könnten Automatengebühren zurückbekommen

Mit dem schriftlichen Urteil wird erst in der kommenden Woche gerechnet. Allerdings habe das Landgericht Berlin in seiner vorläufigen Einschätzung der Verbraucherzentrale weitgehend zugestimmt. So lautet die Vermutung von Kay Görner, Jurist der Verbraucherzentrale. Bestätigt sich das – die Bank müsste noch von Rechtsmitteln absehen – könnten Kunden davon profitieren. Sie würden laut der Verbraucherzentrale die Automatengebühren zurückerstattet bekommen, die sie zu Unrecht bezahlt haben. „Da die Bank nicht transparent gearbeitet hat, würde ich dieses Urteil begrüßen“, sagt Schaarschmidt.

Die Sparda-Bank Berlin hatte im Jahr 2016 begonnen, eine Gebühr für Bargeldabhebungen mit der Kreditkarte zu kassieren. Diese liegt bei zwei Prozent des Umsatzes, mindestens aber bei fünf Euro. Schaarschmidt nennt das „dreist“, zumal Banken so ihre Kunden verprellen würden. Dabei scheint das Institut vergessen zu haben, die Verbraucher über eine frist- und kostenlose Kündigung zu informieren. Trotz einer Abmahnung der Verbraucherzentrale weigerte sich die Sparda-Bank, adäquat zu reagieren. Anschließend reichte die Verbraucherzentrale die Klage ein.

Berlin soll bei Weitem kein Einzelfall sein

In Brandenburg ist Finanzexperte Schaarschmidt kein Fall von Gebühren beim Geldabheben bekannt. Andererseits veröffentlichte ein Großteil der Banken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch nicht im Internet. Genau das sei aber für Kunden wichtig, wenn sie etwa die Bank wechseln möchten. Berlin soll aber bei Weitem kein Einzelfall sein.

So sollen laut dem Verbraucherportal Biallo etwa 150 Volksbanken und rund 40 Sparkassen von einem Teil ihrer Kunden Gebühren verlangen, wenn sie Bargeld abheben. Wer davon betroffen ist, hängt vom Kontomodell ab. In den meisten Fällen berührte das nur bestimmte Nutzer, in einigen wenigen jedoch alle Kunden einer Bank.