StartseiteRegionalBrandenburgWolf reißt seltene Bergschafe

Erneute Übergriffe

Wolf reißt seltene Bergschafe

Baruth / Lesedauer: 2 min

Der Chef des Jagdverbandes kritisierte anschließend drastisch: „Die Menschen in der Region sind geschockt, wenn sie angefressene, traumatisierte Schafe sehen.”
Veröffentlicht:17.04.2018, 16:42

Artikel teilen:

In Brandenburg ist erneut ein privater Schafhalter Opfer eines Wolfsübergriffs geworden. Wie diese Zeitung erfuhr, rissen Wölfe in der Nacht zum Dienstag insgesamt zwei seltene Tiroler Bergschafe in einem Gehege des Forstguts Johannismühle bei Baruth. Zwei weitere Schafe wurden schwer verletzt.

Tierhalter Frank Feimann äußerte sich gegenüber dieser Zeitung entsetzt. „Wir haben uns extra auf den Erhalt gefährdeter Nutztierrassen konzentriert“, sagte Feihmann. „Das ist in Brandenburg wohl künftig nicht mehr möglich.“ Die Tiere hätten hinter einem 90 Zentimeter hohen Weidezaun mit vier stromführenden Litzen gestanden und seien trotzdem von Wölfen gerissen worden. „Wir haben Angst, dass wir unsere Tierhaltung an den Wolf verlieren“, sagt Feimannn, der auch Mitglied des Landesjagdverbands ist.

Jagdverband fordert Umsetzung der Wolfsverordnung

Dessen Präsident, Dirk-Henner Wellershoff, sprach gegenüber dieser Zeitung von „dramatischen Erlebnissen.“ „Die Menschen in der Region sind geschockt, wenn sie angefressene, traumatisierte Schafe auf dem Acker sehen.“ In der letzten Woche habe der Verband Videos vom wenige hundert Meter vom Forstgut entfernten Wildpark Johannismühle erhalten, die zeigen, wie drei Jungwölfe um die den Wildpark herumstreunten.

In der Nähe, bei Schöbendorf, sei ein weiterer Wolf am hellichten Tag hinter einem Trecker hergelaufen. „Ich finde dieses Verhalten merkwürdig“, sagte Wellershoff. „Die Angriffe auf die Schafe fanden nur 500 Meter vom nächsten Ort entfernt statt.“

Der Landesjagdverband fordere daher, dass im aktuellen Fall die Wolfsverordnung schnell und konsequent umgesetzt werde. Sie sieht vor, dass Wölfe mit auffälligem Verhalten vergrämt werden sollen. Beim mehrfachen Eindringen in einen hinreichend gesicherten Nutztierbestand ist auch eine Tötung der Tiere gestattet. „Hier vor Ort wird die Weidetierhaltung jedenfalls zunehmend problematisch.“