In der Mecklenburgischen Seenplatte dürfen ab Freitag unter bestimmten Voraussetzungen wieder Schwimmbäder, Freizeitparks, Spielhallen, Tanzschulen und Innenbereiche von Zoos öffnen. Auch verschiedene Veranstaltungen, Sport mit Zuschauern, Prostitution und Volksfeste sind erlaubt. Selbst Musikensembles dürfen sich sich wieder treffen. Das hat die Kreisverwaltung der Mecklenburgischen Seenplatte am Mittwochabend bekanntgegeben.
Für Kultur bereits vorab grünes Licht
Theater und Kinos hatten zuvor bereits per Landesverordnung eine Erlaubnis zur Öffnung bekommen. Die weiteren Lockerungen wurden nunmehr möglich, nachdem der Landkreis auf der Risikogewichteten Stufenkarte des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus) am Mittwoch den fünften Tag hintereinander einer niedrigeren Warnstufe zugeordnet wurde.
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So gelten in der Mecklenburgischen Seenplatte fortan die Regeln der Warnstufe Orange. Das heißt aber auch, dass die Freizeitangebote nur Geimpfte, unter Umständen sogar nur unter Vorlage eines zusätzlichen Testergebnisses, in Anspruch nehmen dürfen. Für Ungeimpfte ändert sich in dieser Einstufung wenig. Auch die Kontaktbeschränkungen bleiben weitgehend bestehen.
Sorge vor der Omikron-Variante bleibt
Private Zusammenkünfte sind so nur mit höchstens zehn Personen zulässig, solange ausschließliche geimpfte und genesene Personen anwesend sind. Ist mindestens ein Ungeimpfter dabei, dürfen zudem nur zwei aus einem anderen Haushalt kommen.
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Nichtsdestotrotz ist die pandemische Lage im Landkreis weiter angespannt. Aus dem Gesundheitsamt wurden erst kürzlich Bedenken über die fortschreitende Ausbreitung der Omikron-Variante geäußert. Die rasche Übertragung könnte nach aktueller Einschätzung schon bald zu höheren Belegungen der Krankenhäuser führen.
Lockerungen für die Kultur; Verschärfungen in der Gastronomie
Einen Tag vorher treten an diesem Donnerstag aufgrund der neuen Corona-Landesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern Lockerungen für die Kulturszene, den nicht vereinsbasierten Sport und die Testpflicht bei 2G plus. In der Gastronomie schärfte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hingegen nach.
Künftig werden nach Angaben der Landesregierung auch dann Museen, Theater, Kinos, Tanzschulen und der nicht vereinsgebundene Sport - wie zum Beispiel Yoga-Studios - geöffnet bleiben können, wenn die Corona-Ampel des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lagus) mit Rot die höchste Stufe erreicht.
In der Gastronomie gilt im Unterschied zur bisherigen Regelung auch bei Corona-Warnstufe Gelb 2G plus statt 2G und in Stufe Grün 2G statt wie zuvor 3G. Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann Restaurants und Kneipen diesen Regeln zufolge also in keinem Fall besuchen.
Lockerere Testpflichten
Die ausgeweiteten 2G plus-Regeln haben jedoch für Geimpfte und Genesene weniger Auswirkungen, da die Testpflichten gelockert wurden. Nicht mehr testen müssen sich demnach ab Donnerstag bei 2G plus zusätzlich zu den Geboosterten auch Zweifach-Geimpfte ab zwei Wochen bis 90 Tage nach dem Erhalt des vollständigen Grundschutzes und Genesene vom 28. bis 90. Tag ab dem Datum des positiven Tests.