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AfD legt Einspruch gegen Loitzer Sitzung ein

Loitz / Lesedauer: 3 min

Muss Loitz seine jüngste Stadtvertretersitzung wiederholen und die Verwaltung gefasste Beschlüsse einziehen? Diese Frage schwebt nach dem Einspruch eines Abgeordneten bei der Kommunalaufsicht im Raum.
Veröffentlicht:19.09.2020, 07:43

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Wäre es nach dem AfD-Abgeordneten Helmut Spihalla gegangen, hätte die Loitzer Stadtvertretersitzung vergangene Woche nicht stattgefunden. Der Mann aus dem Ortsteil Drosedow beantragte sofort nach Eröffnung die Schließung dieser Zusammenkunft und eine spätere Neuansetzung – „wegen nicht ordentlich öffentlicher Bekanntmachung“.

Hintergrund ist die Hauptsatzung, in der solche Bekanntmachungen unter der Internetadresse „https://www.loitz.de/“ vorgeschrieben sind. Doch dies sieht der Kritiker als nicht gegeben, weil sich die Einladung lediglich innerhalb des neuen Rats- und Bürgerinformationssystems (RBI) auf der Homepage finden ließ. Also erst nach mehreren Klicks, während andere amtliche Bekanntmachungen insbesondere aus Umlandgemeinden sofort auf der Startseite zu finden sind.

Rechtzeitige Einladung angezweifelt

RBI war erst nach der Hauptsatzung eingeführt worden. „Letztlich ist dieses System nur ein Service, die öffentliche Bekanntmachung dagegen ein kommunales Instrument mit kommunalrechtlichem Schutz“, so Spihalla. „Wenn wir uns an unsere eigenen Regeln nicht halten, sind wir ja kein Rechtsstaat.“ Der sich überdies daran stört, dass die Leute dem Setzen sogenannter Cookies zustimmen müssen, um dorthin weitergeleitet zu werden. Dies sei laut Europäischem Gerichtshof und Bundesgerichtshof unzulässig.

Bürgermeisterin Christin Witt (CDU) verwies hingegen auf eine Auskunft seitens der Kommunalaufsicht beim Landkreis, die dem Drosedower bekannt sei. Und die seiner Cookies-Argumentation widerspreche. Daher sah sie keinen Grund für einen Abbruch der Tagung. Gleiches machte sie hinsichtlich der Bekanntmachungen geltend. Denn die für die Stadtvertretersitzung vom 10. September sei rechtzeitig am 2. September auf der Internetseite veröffentlicht worden. Und mittels RBI auch für jeden Interessierten einsehbar.

Zwar wollten einige der anderen Abgeordneten erstmal nähere Erläuterungen zu der Angelegenheit, doch nach Sichtung der Hauptsatzung kam die Runde zu der Auffassung, dass alles im nötigen Rahmen verlaufen ist. „Für mich ist das schlüssig, ich sehe das Problem nicht“, entgegnete beispielsweise Walter Elgeti (Unabhängige Loitzer). Mit ihm stimmten auch alle anderen gegen Spihallas Antrag. Der zuvor noch mit Verweis auf den B-Plan Nummer 15 genau davor gewarnt hatte. Damals musste die Bürgermeisterin wegen Fehlern bei den Bekanntmachungen Beschlüsse einziehen.

AfD-Anträge gestrichen

Als weiteren Verstoß bei der jüngsten Sitzung sieht der AfD-Mann den Umgang mit dreien seiner Anträge. Die wurden nämlich mit den Stimmen der anderen Stadtvertreter von der Tagesordnung gestrichen beziehungsweise in den geschlossenen Teil verlegt. Verbunden mit dem Hinweis, dass zwei in späteren Beschlussvorlagen Eingang fänden beziehungsweise mit denen inhaltlich übereinstimmten. Doch das stellt Spihalla teilweise stark in Frage, bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Verfahrens.

„In der Summe aller vorgetragenen Fakten und Widersprüche beantrage ich die Sitzung der Stadtvertreter für ungültig und unzulässig zu erklären“, schreibt der Abgeordnete an die untere Rechtsaufsicht beim Landkreis. Verbunden mit der Forderung, die Beschlüsse einzuziehen beziehungsweise die Bürgermeisterin zu veranlassen, diese getroffenen Beschlüsse zu widerrufen.