Eine Änderung im Umsatzsteuergesetz bereitet Städten und Gemeinden seit einiger Zeit Kopfzerbrechen. Ab Januar sollen sie künftig auf Einnahmen aus Leistungen, die auch von Dritten ausgeführt werden können, Mehrwertsteuer abführen. Das umfasst unter anderem die Vermietung von Sporthallen. Nach einem Beschluss des Demminer Finanzausschusses soll die dann gültige Mehrwertsteuer fortan auf die Einnahmen der Stadt aufgeschlagen werden. Vereine müssen sich in Demmin aber keine Sorgen über dadurch entstehende Kostenerhöhungen machen.
„Hier haben die Mitglieder des Finanzausschusses klar gesagt, dass wir die Richtlinen zur Förderung anpassen sollen, damit den Vereinen unterm Strich kein finanzieller Schaden droht“, erklärte Kämmerer Ronny Szabó jetzt den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Schulen und Kultur. „Das werden wir auch machen.“
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Änderungen sollen rückwirkend gelten
Da die Richtlinienanpassung die einzelnen Ausschüsse durchlaufen muss, hofft er auf einen endgültigen Beschluss bis Mitte des kommenden Jahres. Die Änderungen sollen dann rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten.
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Die Vorsitzende des Sozialausschusses Kathrin Giebener-Trost lobte die Idee, die Vereine auf diese Weise weiter zu unterstützen und „nicht in größere Kosten stürzen zu lassen“.
Aufgrund der Pandemie hatte die Stadt bereits vor einiger Zeit zugesagt, bis zum Ende dieses Jahres keine Hallengebühren für den Erwachsenensport zu erheben.