Zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro ist der 24-jährige Franzose verurteilt worden, der bei einer Sitzblockade zum NPD-Aufmarsch am 8. Mai 2014 in Demmin zwei Polizisten in die Finger gebissen haben soll.
Das Urteil des Strafbefehlsverfahren vor dem Amtsgericht Demmin blieb damit erheblich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 2.400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kein Freispruch, aber auch keine Vorstrafe
Durch das verhältnismäßig milde Urteil ist der junge Mann damit nicht vorbestraft. Richter Jörg Blasinski sah es zwar als erwiesen an, dass der Mann sich der Körperverletzung und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht hatte.
Er hielt ihm aber auch zugute, dass der des Deutschen kaum mächtige Angeklagte aufgrund der gesamten Umstände Täter und Opfer zugleich gewesen sei. Zudem sei er strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten.
Großes öffentliches Interesse
Ein Freispruch sei aber trotzdem nicht möglich, weil der Tatbestand der Körperverletzung und des Widerstandes bestehen blieben.
Das Verfahren hatte relativ großes öffentliches Interesse auf sich gezogen. Die Stühle in dem nur für etwa ein halbes Dutzend Zuhörer ausgelegten Gerichtssaal reichten nicht aus, einige Interessierte mussten deshalb vor der Tür bleiben.