Zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro ist der 24-jährige Franzose verurteilt worden, der bei einer Sitzblockade zum NPD-Aufmarsch am 8. Mai 2014 in Demmin zwei Polizisten in die Finger gebissen haben soll.
Das Urteil des Strafbefehlsverfahren vor dem Amtsgericht Demmin blieb damit erheblich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 2.400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kein Freispruch, aber auch keine Vorstrafe
Durch das verhältnismäßig milde Urteil ist der junge Mann damit nicht vorbestraft. Richter Jörg Blasinski sah es zwar als erwiesen an, dass der Mann sich der Körperverletzung und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht hatte.
Er hielt ihm aber auch zugute, dass der des Deutschen kaum mächtige Angeklagte aufgrund der gesamten Umstände Täter und Opfer zugleich gewesen sei. Zudem sei er strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten.
Großes öffentliches Interesse
Ein Freispruch sei aber trotzdem nicht möglich, weil der Tatbestand der Körperverletzung und des Widerstandes bestehen blieben.
Das Verfahren hatte relativ großes öffentliches Interesse auf sich gezogen. Die Stühle in dem nur für etwa ein halbes Dutzend Zuhörer ausgelegten Gerichtssaal reichten nicht aus, einige Interessierte mussten deshalb vor der Tür bleiben.
Kommentare (3)
Was für ein Urteil.
Auch dieser Justiz haben wir es zu verdanken,dass eine gewisse Schicht der Bevölkerung keinen Respekt mehr vor der Polizei hat. Bei solchen Urteilen ist das kein Wunder.
Körperverletzung
wird somit nicht so stark bestraft wie Mittelfinger zeigen oder verbale Beschimpfungen gegen die Hüter des Rechts? Hätte er Bullenschwein gesagt wäre es wohl teurer geworden? ! Verrückter Urteilsspruch.
Und könnte der NK mal etwas genauer beschreiben was vorgefallen ist? Wie und warum war der Franzose Täter und Opfer zugleich?
Strafe
Ich versteh nicht, warum die Medien immer "keine Vorstrafe" feiern, wenn das Urteil 90 Tagessätze beträgt. Ja, das Urteil wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Aber es wird ins Bundeszentralregister eingetragen und verschärft evtl. spätere Urteile. Und wenn der Verurteilte das Geld nicht aufbringen kann, ist dieses Urteil gleichbleibend mit 90 Tage Freiheitsstrafe.
Und nein, Beleidigung wird nur in Sachsen mit 90 Tagessätzen bestraft, man würde auch für "Bullenschwein" eigentlich eher 20-30 Tagessätze erwarten…