StartseiteRegionalDemminGericht verhandelt Angriff bei Corona-Demo

Prozess

Gericht verhandelt Angriff bei Corona-Demo

Demmin / Lesedauer: 2 min

Weil auch Vertreter aus der rechten Szene sich an Protesten gegen die Corona-Maßnahmen beteiligten, beobachtete ein Mann in Demmin deren Stadtspaziergänge. Dabei wurde er tätlich angegriffen.
Veröffentlicht:10.06.2021, 07:59

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Ein Angriff auf den Sprecher vom Aktionsbündnis 8. Mai in Demmin (Mecklenburgische Seenplatte) wird am Donnerstag (10. Juni) vor dem Neubrandenburger Amtsgericht verhandelt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit zwei anderen Demonstrationsteilnehmern Anfang Juni 2020 am Rande einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen Bündnis-Sprecher Heinz Wittmer tätlich angegriffen zu haben. Wittmer hatte den Aufzug begleitet und dabei Fotos mit einer Kompaktkamera gemacht. Laut Wittmer, der sich seit Jahren gegen Rechtsextremismus einsetzt, habe er die Proteste gegen die Corona-Schutzmaßnahmen beobachtet, weil dort zahlreiche Rechtsextreme mitgelaufen seien.

Geschädigter tritt als Nebenkläger auf

Der mutmaßliche Angriff auf Wittmer erfolgte auf dem August-Bebel-Platz. Weil er mit dem Fahrrad unterwegs war, seien seine Fluchtmöglichkeiten wegen der Fußgängerabsperrung begrenzt gewesen, so Wittmer. Einer der Täter habe ihn in den Nacken gepackt und nach hinten gezerrt, schildert er das Geschehen. Dabei verursachte er offenbar mit den Fingernägeln eine Wunde an Wittmers Hals. Zudem sei er auf den Rücken gefallen, so Wittmer, wobei sein Handy aus der Tasche gefallen sei. Die Täter griffen laut Wittmer nach dem Telefon und schleuderten dann das Gerät auf die Pfarrer-Wessels-Straße, wo es in mehrere Teile zerfiel. „Ich habe nie verstanden, warum sie mich daran hindern wollten, Bilder zu machen. Die haben sich ja gegenseitig fotografiert und dies dann in den sozialen Medien veröffentlicht. Der einzige Unterschied ist doch, dass ich meine Bilder in einem anderen Umfeld veröffentliche“, sagt Heinz Wittmer.

Bei dem Prozess wird Wittmer als Nebenkläger auftreten. So steht auf der einen Seite die Straftat zur Verhandlung und zugleich soll die Frage von Schmerzensgeld sowie die Sachbeschädigung geklärt werden.