Die Ermittlungen im so genannten Feldjäger-Fall sind noch nicht ganz abgeschlossen. Das sagte am Donnerstag Oberstaatsanwalt Andreas Lins auf Nordkurier-Nachfrage. Jedoch hat der Hobby-Filmemacher Georg Schramm seine Speicherkarte wieder. Per Einschreiben hat er diesen Anfang November zurückerhalten. Alle Aufnahmen waren noch auf der Karte.
Der Chip war nach dem Tag der Reservisten in Demmin Anfang September von der Militärpolizei beschlagnahmt worden. Schramm hatte die Bundeswehr dabei gefilmt, wie sie Besuchern auf dem Demminer Marktplatz ihre technische Ausrüstung präsentierte. Auch Proteste von Gegnern der Veranstaltung nahm er mit der Kamera auf. Darauf wurde sein Videomaterial sichergestellt. Weil sich Schramm durch diese Aktion in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt gesehen hat, erstattete er Anzeige wegen Nötigung. Diesem Vorwurf geht die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg derzeit nach.