Als am 8. Mai wieder der sogenannte Trauermarsch der Rechten durch Demmins Innenstadt zog, stand eine 24-Jährige Studentin am Rande, um gegen diesen Aufmarsch zu demonstrieren. Kurz bevor die Rechten dann direkt an ihr vorbei kamen, verdeckte sie ihr Gesicht. Solange, bis der Zug an ihr vorübergegangen war. So erzählt sie es selbst.
Am heutigen Donnerstag stand sie wegen dieser Aktion nun in Demmin vor Gericht. Sie war angeklagt worden, weil sie mit ihrer Vermummung gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben soll. Sie hätte dieses Verfahren auch abwenden können, hätte sie nach Erhalt des Strafbefehls die geforderten 600 Euro plus 70 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlt. Aber sie hatte Einspruch dagegen eingelegt.
Angst vor Gewalt
Die Studentin sagt, sie habe sich vermummt, um ihre Identität zu schützen. Sie empfindet es als legitim, ihr Gesicht zu verbergen und damit zu verhindern, dass ihr Bild anschließend auf rechten Internetseiten veröffentlicht wird. Schlimmer noch, dass sie dadurch ein Opfer rechter Gewalt wird.
Der Richter in Demmin folgte diesen Einwänden und sah besondere Umstände gegeben. Er sprach die Studentin nicht frei, einigte sich mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung aber auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen.
Falsches Zeichen
Die Rostocker Studentin, die in Stralsund aufgewachsen ist und schon in vergangenen Jahren am 8. Mai gegen den „Trauermarsch” demonstriert hat, ist erst einmal froh, das Verfahren hinter sich gebracht zu haben. Sie sagt aber: „Ich finde es ein falsches Zeichen, Gegendemonstranten zu kriminalisieren.” Ihrer Meinung nach sollte es doch vielmehr „gemeinsam gegen Rechts gehen”.