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Bau-Planung

Einfamilienhausbau in Loitz wird zur unendlichen Geschichte

Loitz / Lesedauer: 3 min

Anwohner kritisierten Fehler der Entscheider und weitere Punkte bei der Planung des Baus. Die ignorieren aber offenbar deren Beschwerden.
Veröffentlicht:18.11.2022, 11:37

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Der Loitzer Bebauungsplan-Entwurf Nummer 15 ist in den vergangenen sechs Jahren immer wieder teils heftig diskutiert und kommentiert worden. Die „Errichtung von zwei Einfamilienhäusern“ auf dem Wiesengelände, das etwas rückwärtig von der Drosedower Straße liegt, führte in der Stadtvertretung nun erneut zum Streit.

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Die Kritiker, in der Regel Anwohner, monierten zum einen Verfahrensfehler und zum anderen die Standortwahl. Letzteres insbesondere, weil eine ortsansässige Tierarztpraxis plant, Ställe beziehungsweise Unterkünfte zur weiteren Betreuung von Pferde-Patienten zu schaffen.

Planung zog sich in die Länge

Die Loitzer Verwaltung und das Parlament schienen von Anfang an kaum etwas dagegen zu haben, doch auch wegen Verfahrenspannen und der Widersprüche aus der Nachbarschaft zog sich die Planung ungewöhnlich in die Länge. So ging es bei der jüngsten Stadtvertretersitzung bereits um den 4. Entwurf des B-Plans. Verknüpft mit der Abwägung von Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung und der Anhörung der Träger.

Die Abgeordneten sahen keinen gravierenden Nachbesserungsbedarf, die privaten Einwendungen ließen sie sogar komplett außen vor. Die Runde stimmte dem Papier und der darauf basierenden Satzung bei einer Enthaltung zu, der städtebauliche Vertrag zu dem Vorhaben bekam sogar nur Ja-Stimmen.

Vertrag garantiert Übernahme von Aufwendungen

Der Vertrag garantiert zum einen die Übernahme von Aufwendungen, die der Kommune aus diesem Verfahren entstehen. Das beinhaltet Planungs- und Erschließungskosten ebenso wie Ausgleichsmaßnahmen. Zum anderen umfasst er spezifische Regelungen zur Erschließung, insbesondere verkehrstechnisch.

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So geht es auch um den Wirtschaftsweg, der entsprechend der vorhandenen Wegedecke als Schotter- oder Grasweg erhalten bleiben sowie mit zwei zusätzlichen Straßenlaternen ausgerüstet werden soll. Einen kommunalen Reinigungs- und Winterdienst gibt es dagegen nicht.

Theoretisch könnte die Kommune die Satzung nun mit der ortsüblichen Bekanntgabe in Kraft treten lassen. Doch das ist vom Wirksamwerden der zweiten Änderung des Flächennutzungsplanes abhängig, aus dem heraus dieser B-Plan entwickelt wurde.

Gravierende Fehler bei anderem Verfahren

Doch auch beim F-Plan-Verfahren gab es gravierende Fehler, die dazu führten, dass der Landkreis die Genehmigung nicht erteilte. Statt des anfangs anvisierten „Dorfgebietes“ will Loitz an dieser Stelle nun ein „Sonstiges Sondergebiet“ ausweisen.

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Dieses Papier wurde bereits vor Kurzem von den Abgeordneten abgesegnet und soll spätestens nächste Woche beim Landkreis zur Genehmigung eingereicht werden, wie die Loitzer Bauamtsleiterin Liane Janssen ankündigte.

Eigentlich habe der Landkreis drei Monate für die Bearbeitung. Janssen gehe aber nicht von so einem langen Zeitraum aus, da ja alles bereits vorgeprüft sei und sich inhaltlich keine Änderungswünsche ergaben. Die Sache dürfte wohl spätestens Anfang 2023 in trockenen Tüchern sein.