StartseiteRegionalDemminMorddrohung im Briefkasten löst bei Demminerin Todesangst aus

Nur ein böser Scherz?

Morddrohung im Briefkasten löst bei Demminerin Todesangst aus

Demmin / Lesedauer: 3 min

Ein kurzer Brief versetzt eine junge Demminerin in Angst und Schrecken. Der anonyme Verfasser droht ihr mit Mord, sollte sie abends die Wohnung verlassen. Ob es nur ein böser Scherz ist oder mehr dahintersteckt, ist allerdings unklar.
Veröffentlicht:04.03.2020, 07:12

Artikel teilen:

Zeitungen, Werbung, Briefe – der Gang zum eigenen Postkasten ist eine Alltäglichkeit. Dabei sind Rechnungen oder Mahnungen zumeist das Schlimmste, was einen hier erwarten kann. Für eine junge Frau aus Demmin wurde die Post jedoch zum Horror. Denn was sie zuletzt in der Hand hielt, hätte sie nicht erwartet. Seitdem ist Angst ihr ständiger Begleiter. Und dafür haben zwei Sätze auf einem Blatt Papier gereicht.

„Ich gehe abends nicht mehr raus”

„Ich soll mich nachts nicht mehr raustrauen, sonst würde ich erschossen werden, stand da“, sagt Anja T. (Name von der Redaktion geändert). Eigentlich habe die 29-Jährige am vergangenen Samstagabend lediglich ihren Müll zur Tonne bringen wollen. Auf dem Rückweg in die Wohnung warf sie einen Blick in den Briefkasten. Ohne Umschlag oder Absender lag ein zusammengefaltetes DIN A4-Blatt darin. Darauf in gedruckten Buchstaben ihr Name. Auf der Innenseite folgten dann die Zeilen mit der Morddrohung, welche die Demminerin aus der Bahn warfen.

„Wohl fühle ich mich nicht“, so die junge Frau. Auch das Schlafen würde ihr aktuell schwerfallen. Selbst der Zuspruch ihres Lebensgefährten könne sie kaum beruhigen. „Er hat gesagt, ich soll mich nicht verrückt machen, da das sicher nur irgendein böser Scherz war“, sagt Anja T.. Dennoch scheint sie in der näheren Umgebung das einzige Opfer zu sein. „Von den Nachbarn habe ich so was noch nicht gehört“, sagt sie. Daher bleibt die Angst präsent. „Ich gehe abends nicht mehr raus“, so die Demminerin.

Bei der Polizei war sie bisher jedoch nicht. Denn es gibt ein Problem. „Mein Freund hat den Zettel zerrissen“, sagt die 29-Jährige. Grundsätzlich ist es jedoch wichtig, derartige Beweise aufzuheben. „Solche Briefe sollten in einen trockenen Umschlag gesteckt und zur Polizei gebracht werden“, erklärt Nicole Buchfink vom Polizeipräsidium Neubrandenburg. Denn auch bei maschinellen Schreiben könnten die Ermittler so noch Fingerabdrücke oder DNA-Spuren sicherstellen.

Schon beim Vortäuschen einer Tat droht Gefängnisstrafe

Allgemein würde der Tatbestand der Bedrohung fast täglich von der Polizei aufgenommen werden. „Beispielsweise im Rahmen von Nachbarschaftsstreits“, so Buchfink. Anonyme Briefe seien jedoch eher ungewöhnlich. Entscheidend ist auch, dass nicht durch jede verbale Attacke oder jeden Brief auch die Voraussetzung für eine Bedrohung gegeben ist. Eine angekündigte Ohrfeige zählt zum Beispiel nicht. „Es muss mit einem Verbrechen gedroht werden“, sagt sie.

Das bedeutet, mit einer Tat, die eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr nach sich zieht. In Demmin wäre das mit der Formulierung, die junge Frau erschießen zu wollen, aber erfüllt. Und das gilt selbst, wenn sich hinter dem Schreiben nur ein übler Scherz verbirgt. Denn im Strafgesetzbuch ist eindeutig geregelt, dass auch derjenige verurteilt werden kann, der eine bevorstehende Straftat nur vortäuscht, diese also tatsächlich gar nicht ausführen will. Das Strafmaß kann bis zu einem Jahr Gefängnis betragen.

Die Aufklärungsrate sei bei Bedrohungen allerdings generell hoch. „Weil da meist eine Motivation hintersteckt“, sagt Buchfink. Wenn diese gefunden ist, lassen sich auch die Täter ausfindig machen. Wo die Motivation bei dem Fall in Demmin liegt, ist indes unklar. „Ich habe keine Schulden oder irgendwem etwas getan“, versichert Anja T..