Verstoß gegen Seuchenschutz
Polizei stoppt Viehtransporter auf A20
Jarmen / Lesedauer: 2 min
Weil sich der Bereich der A20-Baustelle auf Höhe des Parkplatzes Demminer Land laut Polizei in den letzten Wochen zu einem Unfallschwerpunkt für Lkw entwickelt hat, kontrollierten die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow am Mittwoch, 19. Mai, gezielt die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h im Baustellenbereich.
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Deutlich zu schnell unterwegs
Dabei fiel den Beamten ein als Tiertransporter genutzter Sattelzug auf, den sie anschließend auf dem Parkplatz Demminer Land stoppten und kontrollierten. Bei der Kontrolle des Fahrtenschreibers stellten die Beamten fest, dass der 49-jährige Fahrer eines Viehhändlers aus Mecklenburg-Vorpommern 79km/h bei zulässigen 60km/h gefahren war. Zudem konnten sie eine Manipulation des Fahrtenschreibers dokumentieren. In beiden Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet.
Schwerer ins Gewicht fiel jedoch ein Verstoß gegen die geltenden Vorschriften zum Seuchenschutz. Der leere Tiertransporter war unterwegs von der Insel Rügen zu einem Landwirt im Bundesland Brandenburg, um dort Rinder zu laden. Die geltenden Regelungen schreiben vor, dass die Ladeflächen vor der erneuten Beladung mit Tieren gereinigt und desinfiziert sein müssen. Dies ist in einem Desinfektionskontrollbuch zu dokumentieren.
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Ladefläche voller Fäkalien
Die Kontrolle des hiesigen Tieranhängers zeigte aber, dass die Ladefläche erheblich durch Fäkalien verunreinigt war. Auf Nachfrage gab der 49-Jährige an, dass er am Mittwochmorgen bereits Rinder transportiert hatte, ohne anschließend die Reinigung/Desinfektion vorzunehmen.
Nach telefonischer Absprache mit einer Amtstierärztin und dem verantwortlichen Viehhändler wurde dem Fahrer die Weiterfahrt in Richtung Brandenburg untersagt und die sofortige Mängelbeseitigung bei einem nahegelegenen Schlachthof in Mecklenburg-Vorpommern, als dem nächsten geeigneten Ort zur Reinigung, Entsorgung und Desinfektion angeordnet. Die Beamten haben Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Viehverkehrsverordnung in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz beim zuständigen Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsamt erstattet.