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Rechtslage

Wer schlachtet, muss Regeln einhalten

Loitz / Lesedauer: 3 min

Die in der Natur entsorgten Schlachteabfälle unweit der Schwinge haben für Gesprächsstoff gesorgt. Während die einen fassungslos waren, meinten die anderen: „So ist das nun mal auf dem Lande!“ Doch: Schlachteabfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Wie das praktisch funktioniert, wissen Fachbetriebe und das Veterinäramt des Landkreises.
Veröffentlicht:08.12.2018, 08:21

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Die Reaktionen auf den Nordkurier-Bericht über die Schlachtabfälle, die jüngst fahrlässig unweit der Schwinge im Bereich Peenetal/Loitz in der Natur entsorgt wurden, lösten unterschiedlichste Reaktionen aus. „Schlachtabfälle einfach in die Natur zu schmeißen, das geht gar nicht.“ – Während die einen sich klar gegen so ein Verhalten positionierten, gab es auch Sätze wie: „So ist das auf dem Lande, das machen die Leute nun mal.“ Falsch!

Denn wer glaubt, weil er nur für den privaten Gebrauch schlachtet, kann deshalb alles klammheimlich für sich regeln, irrt. „Egal, ob ein, drei, fünf oder zwanzig Tiere geschlachtet werden, es gibt vom Gesetzgeber ganz klare Richtlinien, die einzuhalten sind“, betonte Marcel Derichs, Pressesprecher der Firma Secanim.

Secanim sorgt für regelkonforme Schlachtung und Entsorgung

Die sammelt und verarbeitet die Nebenprodukte, die beim Schlachten anfallen. Diese GmbH hat in Mecklenburg-Vorpommern eine Niederlassung in Malchin. Secanim ist als Dienstleister für die Behörden tätig, die dafür zu sorgen haben, dass regelkonform geschlachtet wird, bis hin zur Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle. Damit haben all jene, bei denen im Peenetal/Loitz oder im Bereich Jarmen/Tutow Schlachtabfälle anfallen oder Personen, die Tierkadaver entsorgen lassen müssen, einen vergleichsweise kurzen Weg zurückzulegen.

„Nicht mal das. Wer schlachtet, der meldet das bei uns, in diesem Falle in Malchin, an. Wir kommen zu den Höfen oder den Betrieben raus, je nachdem, ob es sich um private oder gewerbliche Schlachtungen handelt. Die Mitarbeiter bringen dann entsprechende Behälter vorbei. In denen werden die Abfälle gesammelt und wieder von uns abgeholt“, erklärt Derichs.

Feststehende Regeln gelten auch beim Thema Schlachten

Beim Schlachten könne nicht jeder handeln, wie er will. „Auch dabei gelten Regeln wie im Straßenverkehr. Innerorts gilt 50km/h pro Stunde, daran gibt es nichts zu rütteln. Feststehende Regelten gelten auch beim Thema Schlachten“, stellte der Pressesprecher einen plausiblen Vergleich an. Dabei komme es nicht darauf an, wie klein oder groß die Mengen sind – alle Abfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Was sagt das zuständige Veterinäramt des Landkreises Vorpommern-Greifswald dazu? „Kleinere Mengen Schlachtabfälle dürfen im Hausmüll entsorgt oder auf dem eigenen Grundstück vergraben werden. Größere Mengen müssen über Kadaversäcke oder -tonnen entsorgt werden. Kadaversäcke bekommt man zum Beispiel beim Veterinäramt des Kreises“, heißt es auf eine schriftliche Nordkurier-Anfrage.

Maximal zehn Tiere dürfen vergraben werden

Und wo hören kleine Mengen auf und fangen große Mengen an? „Abfälle von fünf bis maximal zehn kleinen Tieren, von Geflügel, das auf privaten Höfen gehalten wird, kann noch als klein eingestuft werden“, hieß es aus dem Fachamt. Die Behörde verwies darauf, dass den Umgang mit Schlachtabfällen die „Tierische Nebenproduktebeseitigungsverordnung“ regelt.

Wer illegal entsorgte Abfälle findet, wie jüngst im Fall Peenetal/Loitz, der sollte sich an die zuständigen Ordnungsbehörden vor Ort wenden. Das haben die Anwohner jüngst getan. Nachdem der für diesen Bereich zuständige Bürgermeister Detlef Behm von diesem Vorfall erfahren hatte, schüttelte er verständnislos den Kopf: „Was da passiert ist, geht gar nicht. Ich hoffe, das bleibt ein einmaliger Vorgang. Alle müssen sich an Regeln halten – egal, ob größere Betriebe oder private Tierhalter.“