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Neuer Erlass

Wie teuer werden die frei lebenden Katzen künftig für Demmin?

Demmin / Lesedauer: 4 min

Mit dem neuen Fundtiererlass für Mecklenburg-Vorpommern müssen Kommunen nun auch für die Versorgung und Kastration verwilderter Katzen sorgen. Für die Ordnungsämter bringt dies jede Menge zusätzliche Kosten und Arbeit mit sich.
Veröffentlicht:21.07.2020, 18:47

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Der neue Fundtiererlass, der am 13. Juli in Kraft getreten ist, lässt sich als deutlicher Kurswechsel sehen. In ihm wird klar geregelt, dass alle im Haus gehaltenen Tierarten als Haustiere anzusehen sind und zum Fundtier werden können. Dazu gehören auch verwilderte Katzen, exotische Vögel und Reptilien. Bisher wurden oft nur Hunde als Fundsachen betrachtet, für deren Kosten bei der Betreuung im Tierheim die Kommunen aufkamen.

Im neuen Erlass wird jedoch gleich am Anfang erklärt, dass eine Schlechterstellung von Fundtieren gegenüber Fundsachen mit der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns unvereinbar ist. Bürgermeister oder Amtsvorsteher der Ordnungsämter müssen dafür sorgen, dass alle Fundtiere nach den Richtlinien des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß versorgt werden. Entstehende Tierarztkosten, seien für diese ebenfalls von der Kommune zu tragen. Wenn ein Tier schwer verletzt ist, kann der Finder dieses sogar gleich zum Tierarzt bringen, ohne für die Kosten aufkommen zu müssen. Geändert hat sich auch die Aufbewahrungszeit eines Fundtieres. Waren es früher vier Wochen, sind es jetzt sechs Monate.

„Der Knackpunkt an dem Erlass für Demmin und das Demminer Land sind die Katzen“, sagt Kerstin Lenz, Vorsitzende des Tierschutzvereins Demmin. Fast alle Hunde sind gechipt, die meisten Katzen aber nicht. In ihrem Tierheim lässt sich bei den ankommenden Hunden daher meist durch den Chip schnell der Besitzer zuordnen. Gechipte Tiere werden ohnehin nur selten ausgesetzt. Ganz anders sieht es bei den Katzen aus, die – entgegen der Forderung des Tierschutzvereins – nach wie vor nicht gechipt werden. Ausgesetzte unkastrierte Katzen wiederum vermehren sich, was vor allem in manchen Gemeinden in Demmin und im Umland verstärkt zum Problem wird.

Lenz: Amt muss jetzt handeln

Durch den Erlass müssen die Kommunen in MV fortan die Versorgung dieser Tiere übernehmen. Das betrifft unter anderem die Kosten der Futterstellen für verwilderte Katzen. Auch Kastrationen – die langfristig die Katzenanzahl und somit die Kosten senken – müssen jetzt die Ordnungsämter bezahlen. Nach der Behandlung müssen die wild lebenden Katzen wieder an ihrer Futterstelle ausgesetzt werden. „Demmin und das Amt Demminer Land haben in den letzten zehn Jahren nichts unternommen, um die Katzenpopulation einzudämmen“, kritisiert Kerstin Lenz. „Jetzt muss das Amt handeln.“

In den Verwaltungen beschäftigt man sich derzeit mit dem neuen Erlass. Amtsleiter Jörg Puchert spricht davon, diesen erst einmal juristisch auszuleuchten und verstehen zu wollen. Damit stellt sich für ihn auch die Frage, welche Spielräume er beinhaltet.„Auf jeden Fall müssen wir uns in diesem Bereich neu ausrichten und es wird sich vieles ändern“, kündigt Jörg Puchert an und weist auf die Kosten hin, die „die Allgemeinheit zu tragen hat.“

Weniger Katzen, mehr Ratten?

Dass höhere Ausgaben auf die Kommunen zukommen, bestätigt auch Demmins Ordnungsamtsleiter Jörg Küthe. Über die Größenordnung könne er noch keine Auskunft geben. Kritisch sieht er an dem Erlass die Vermischung von Tierschutz und Fundrecht. Bislang lag allein die Aufgabe, verlorene Sachen wieder dem rechtmäßigen Besitzer zukommen zu lassen, in seinem Bereich. „Das Tierschutzzuständigkeitsgesetz des Bundeslandes MV aus dem Jahr 2000 bestimmt dagegen den Landkreis als denjenigen, der sich um das Wohl der Tiere zu kümmern hat. Daran hat sich nichts geändert“, sagt Jörg Küthe, der sich der kritischen Einschätzung des Erlasses durch den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern anschließt. „Man muss dabei auch bedenken, dass die Katzen vorwiegend Mäuse und Rattenjungen fangen. Würde durch die Kastrationen die Katzenpopulation sehr stark sinken, könnten wir dann ein anderes Problem haben“, sagt Jörg Küthe.

Im Moment dürfte indes der Tierschutzverein Demmin gar keine Fundtiere aus der Hansestadt aufnehmen. Diese dürfen laut Erlass nur an der vom Ordnungsamt vertraglich festgelegten Abgabestelle abgegeben werden. Doch ein Vertrag zwischen der Hansestadt und dem Tierschutzverein besteht nicht. „Was auf Demmin zukommt, sieht man an den Städten, mit denen wir einen Vertrag haben. So haben wir 2019 von Dargun 43 und von Stavenhagen 40 Katzen aufgenommen“, erklärt Kerstin Lenz. Allein die Kastration eines Tieres koste zwischen 45 und 80 Euro. „Wir sind auf jeden Fall gesprächsbereit.“