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Tweet über Muslime

Anzeigen gegen AfD-Fraktionsvize von Storch

Köln / Lesedauer: 4 min

Bei der AfD gibt es kaum jemanden, der auf Twitter so aktiv ist wie Beatrix von Storch. Dass sie für einige Stunden stumm geschaltet wurde, sorgt in der AfD für Empörung.
Veröffentlicht:02.01.2018, 18:01
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Die AfD empört sich über die vorübergehende Sperrung ihrer Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch bei Twitter. Der Kurznachrichtendienst hatte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende wegen eines Kommentars über muslimische Männer für zwölf Stunden gesperrt. Ihre Partei spricht von „Zensur”.

Von Storch hatte sich bei Twitter darüber aufgeregt, dass die Kölner Polizei ihre Grüße und Informationen zum Silvesterabend nicht nur auf Deutsch, Französisch und Englisch, sondern auch auf Arabisch veröffentlicht hatte. Sie schrieb: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?” Twitter sperrte ihren Account daraufhin für zwölf Stunden mit Verweis auf einen „Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte”.

Ob ein Anfangsverdacht vorliegt, ist noch zu prüfen

Wegen des Tweets wurde die AfD-Politikerin zigfach wegen möglicher Volksverhetzung angezeigt – die Kölner Staatsanwaltschaft schätzt die Strafanzeigen auf mehrere Hundert. Aus dem ganzen Bundesgebiet seien Anrufe von Behörden eingegangen, um das Aktenzeichen zu erfragen, unter dem die Anzeigen gesammelt werden, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Dienstag. Auf eine genaue Zahl wollte er sich nicht festlegen. Erst einmal müsse man sich einen Überblick verschaffen. Auch die Kölner Polizei hatte Anzeige erstattet.

Ob ein Anfangsverdacht vorliege, sei aber noch zu prüfen. Der nächste mögliche Schritt wäre ein Ermittlungsverfahren. Allerdings müsste dafür erst die Immunität der Abgeordneten aufgehoben werden, erklärte Willuhn. Die Kölner Polizei zeigte sich überrascht, dass ihr Tweet so hohe Wellen geschlagen hatte. Auch Silvester 2016 habe man Neujahrsgrüße unter anderem auf Arabisch übermittelt, sagte eine Sprecherin. Dass die Behörde selbst Anzeige erstatte, habe der Staatsschutz beim Landeskriminalamt entschieden.

Co-AfD-Vorsitzender Meuthen: „Das ist kein Hass-Post.”

Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland sieht die Meinungsfreiheit in Gefahr. Mit Blick auf das neue Gesetz des Bundesjustizmisters gegen Hassreden im Internet sagte er: „Das Zensurgesetz von Heiko Maas zeigt schon am ersten Tag des neuen Jahres seine freiheitsbeschneidende Wirkung. Diese Stasi-Methoden erinnern mich an die DDR.” Der Parteichef ist selbst nicht auf Facebook und Twitter aktiv.

Er rief jedoch alle Nutzer sozialer Medien auf, von Storchs gelöschten Kommentar „immer und immer wieder zu veröffentlichen”. Der zweite AfD-Vorsitzende, Jörg Meuthen, sagte der „Stuttgarter Zeitung” und den „Stuttgarter Nachrichten” (Mittwoch) über von Storchs Tweet: „Das ist kein Hass-Post. Das ist natürlich eine sehr kräftige Sprache, aber die Aussage ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt.”

Auf Twitter war von Storchs beanstandeter Eintrag bereits am Montag nicht mehr zu lesen. Die Politikerin veröffentlichte allerdings einen Screenshot davon auf Facebook – und wiederholte dort ihre Twitter-Aussage mit dem Zusatz „Mal sehen, ob man das auf Facebook sagen darf”. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel schrieb auf Twitter: „Das Jahr beginnt mit dem Zensurgesetz und der Unterwerfung unserer Behörden vor den importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs, an die wir uns gefälligst gewöhnen sollen.” Dieser Eintrag wurde später von dem Dienst für Deutschland blockiert.

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Betreibern der sozialen Netzwerke drohen empfindliche Geldstrafen

Am späten Montagabend hatte von Storch über ihren dann wieder zugänglichen Twitter-Zugang mitgeteilt, dass auch Facebook ihre Nachricht mit dem dort noch einmal verbreiteten Ursprungsinhalt gesperrt habe. Sie zeigte einen Screenshot der Begründung: „Wir haben den Zugang zu dem Inhalt aus folgendem Grund gesperrt: Volksverhetzung (Paragraf 130 des deutschen Strafgesetzbuchs).”

Das seit dem 1. Januar geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz verlangt von Diensten wie Facebook, Twitter oder YouTube, klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen. In weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Den Betreibern der sozialen Netzwerke drohen empfindliche Geldstrafen.

Die Online-Dienste machten zunächst keine konkreten Angaben dazu, nach welchen Verfahren die verschwundenen Beiträge entfernt wurden. Im Fall des Storch-Tweets wäre eine übliche Vorgehensweise von Twitter, die Autorin nach einer Nutzer-Meldung zum Löschen aufzufordern und zwölf Stunden lang keine weiteren Nachrichten von ihr mehr zu veröffentlichen. Nach Angaben eines AfD-Sprechers hat von Storch den beanstandeten Tweet aber nicht eigenhändig gelöscht.