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Creative Commons

Die Lizenz zum Teilen

Berlin / Lesedauer: 3 min

Das Foto gefällt, der Song ist genial - auf die eigene Webseite oder in den Blog dürfen Netzfundstücke aber deshalb noch lange nicht. Ohne Erlaubnis des Urhebers geht nichts. Oder?
Veröffentlicht:12.09.2013, 09:02
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Das CC-Grundprinzip ist denkbar einfach. „Urheber geben ihre Werke unter bestimmten Bedingungen zur Nutzung frei“, erklärt Markus Beckedahl, Projektleiter von Creative Commons Deutschland. „Dank dieser Nutzungsfreiheiten können Nutzer wiederum auf die Werke anderer zugreifen, ohne extra nachfragen und einen Vertrag abschließen zu müssen, wie das Urheberrecht es verlangt.“

Bei CC sieht man gleich, was erlaubt ist, erklärt Catrin Schoneville, Sprecherin von Wikimedia Deutschland. „Der Nachnutzer kann auf einen Blick sehen, ob er ein unter einer bestimmten CC-Lizenz freigegebenes Werk für einen bestimmten Zweck nutzen kann.“

Es gibt sechs verschiedene CC-Lizenzen, die alle eine Bedingung haben. „Der Urheber muss immer genannt werden“, sagt Beckedahl. „Als Urheber kann ich davon profitieren, dass Nutzer meine Werke weiterkopieren und mich und meine Werke dadurch bekannter machen.“

Die verschiedenen CC-Lizenzen setzen sich aus Modulen zusammen. So kann man verfügen, dass ein Werk nicht kommerziell verwendet werden darf (non-commercial, NC), eine Bearbeitung verbieten (no derivates, ND) oder eine Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen vorschreiben (share alike, SA). Daraus ergeben sich die sechs Lizenzen. Immer dabei: das BY-Modul für die Nennung des Autorennamens.

Eigene Suche für CC-Inhalte

Wer CC-Werke wie Fotos oder Musik sucht, kann bei Suchmaschinen oft Filter setzen. Creative Commons bietet aber auch selbst eine Metasuche. Dazu kommen spezialisierte CC-Portale, etwa für Musik. „Es gibt Portale wie Jamendo.com, wo tausende Künstler zu finden sind“, sagt Beckedahl. „Plattformen wie Soundcloud haben zumindest die Möglichkeit eingebaut, ebenfalls explizit unter CC zu veröffentlichen und danach zu suchen.“

Wenn man ein CC-Werk verwendet, muss man auf jeden Fall die Lizenzbedingungen einhalten, beton Catrin Schoneville. „Das sind unter anderem die Nennung des Urhebers, der Verweis auf Quelle und Lizenztext.“ Sonst drohen auch bei CC Schadenersatzforderungen.

Auf eine genaue Kennzeichnung achten!

Hier hilft der CC License Chooser, eine Webseite mit selbsterklärendem Generator für die Lizenz. Man wählt aus, welche Rechte man vergeben möchte und erhält anschließend die passende Lizenz als HTML-Code zum Einbinden in Webseite oder Blog. Allgemein sollte man bei der Kennzeichnung immer darauf achten, dass sie genau genug ist. Wenn etwa bei einem Blog-Post nur der Text CC-lizensiert werde, weil man die Rechte für die Bilder gar nicht hat, sollte dies auch im Lizenzhinweis vermerkt sein.

„Wichtig ist, dass man einen Link dazu packt, wo man die Lizenzbestimmungen und die Nutzungsfreiheiten auf einen Blick sehen kann“, erklärt Markus Beckedahl. Die Links zu den Zusammenfassungen der Rechtstexte (License Deed) finden sich auf der CC-Projektseite.