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Teure Handy-Rückrufe

Netzagentur stoppt Abzocke mit Ping Calls

Bonn / Lesedauer: 2 min

Wer auf dem Handy einen Anruf verpasst und zurückruft, kann auf eine teure Betrugsmasche reinfallen. Die Bundesnetzagentur will dem jetzt einen Riegel vorschieben.
Veröffentlicht:04.12.2017, 14:02

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Vor allem Smartphones sind für Betrüger ein Türöffner, um andere Menschen abzuzocken. Eine Masche sind sogenannte Ping Calls, also Lockanrufe, gegen die die Bundesnetzagentur nun vorgeht. Eine Preisansage, die bei internationalen Anrufen zu hören ist, soll Verbraucher davor schützen, wie die Behörde am Montag mitteilte.

Im Grunde funktionieren Ping Calls ganz einfach. Gauner rufen auf einem Smartphone an, lassen nur kurz klingeln, sodass der Angerufene gar nicht erst das Telefonat annehmen kann. So soll er zu einem Rückruf bewegt werden – und geht damit in die Falle der Gauner. Denn: Im Display erscheint in den aktuellen Fällen eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln könnte. Beispielsweise lässt sich die Vorwahl von Rostock (0381) mit der Vorwahl von Serbien verwechseln (00381 ).

Zigtausende Beschwerden registriert

Für die angezeigte Nummer auf dem Display fallen hohe Gebühren an, falls man sie zurückruft. Die Bundesnetzagentur berichtet von mehreren Euro pro Minute. Die Hintermänner der Ping-Calls streichen als Nummerninhaber einen Teil der Gebühren ein, die der Rückrufer zahlt. Die Nummern ihrer Opfer bekommen sie von Adresshändlern oder Zufallsgeneratoren.

Das ist zwar keine ganz neue Masche, dafür eine durchaus weit verbreitete, die zuletzt wieder deutlich häufiger von Gaunern genutzt wurde. Allein im Oktober dieses Jahres sind der Bundesnetzagentur zufolge rund 30.000 Beschwerden über solche Ping Calls bei der Behörde eingegangen. Im November waren es 20.000. Zum Vergleich: Seit Jahresbeginn bis Ende September waren es insgesamt 15.000 Beschwerden, berichtet die Bundesnetzagentur. Diese hat in den vergangenen Monaten zahlreiche überzogene Rechnungslegungen und Inkassovorgänge untersagt.

22 Länder müssen Anordnung folgen

Durch die nun vorgeschriebene Preisansage soll das Geschäftsmodell für die Betrüger unlukrativ werden, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher.”