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Neues Gesetz

Die Brille auf Rezept kommt zurück

Düsseldorf / Lesedauer: 3 min

Der Konkurrenzkampf in der Branche zwischen kleinen Optikern, großen Ketten und Anbietern aus dem Internet wird immer härter. Für gute Geschäfte könnte nun die Brille auf Rezept für besonders stark fehlsichtige Kassenpatienten sorgen.
Veröffentlicht:24.04.2017, 13:26
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Gut eine Million Kassenpatienten können jetzt wieder auf einen Zuschuss für ihre Brille hoffen. Doch während die Optiker sich schon auf gute Geschäfte freuen, bemängeln Betroffene, das neue Heil- und Hilfsmittelgesetz sehe keine ausreichenden Zuschüsse vor. „Sind die Festbeträge zu niedrig, oder sind es die Optiker, die nicht gern arbeiten zu diesem Preis?”, fragt Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV).

Das kurz vor Ostern in Kraft getretene Gesetz sieht nach der Abschaffung des allgemeinen Brillenzuschusses für gesetzlich Versicherte für bestimmte Personengruppen wieder einen Zuschuss zur Brille vor. Anspruchsberechtigt sind Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder einem Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) mit mehr als vier Dioptrien. Nach Einschätzung des DBSV reichen die geltenden Festbeträge aber nicht aus, um eine Kassenversorgung mit den notwendigen Sehhilfen auch zu garantieren.

Geringverdiener sollen von Gesetz profitieren

Vor allem Patienten mit geringem Einkommen, etwa Rentner, oder auf besonders teure Gläser angewiesene Fehlsichtige hätten nach der Streichung des Brillenzuschusses ab 2004 vielfach Probleme mit der Anschaffung einer neuen Brille gehabt, berichtet auch der Vorsitzende des Berufsverbands der Augenärzte, Bernd Bertram. Denn: „Je höher der benötigte Wert in Brillengläsern ist, umso teurer sind diese.”

Die gesetzlichen Kassen seien nun verpflichtet, für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Ausstattung zu sorgen. Doch die für die Zuzahlung geltenden Festbeträge für Sehhilfen seien im Jahr 2008 festgelegt worden. „Nach fast 10 Jahren scheint mir eine Aktualisierung sinnvoll”, meint Bertram.

Kein Zuschuss für das Gestell vorgesehen

Solange keine neuen Festbeträge vereinbart werden, gilt die bestehende Liste weiter. Dort sind Beträge zwischen etwa 10 Euro und etwa 113 Euro pro Brillenglas festgesetzt. Einen Zuschuss für das Brillengestell ist nicht vorgesehen. Augenärzteverband und DBSV fordern deshalb, bald eine neue Liste zu vereinbaren.

Von rund 40 Millionen erwachsenen Brillenträgern in Deutschland haben nach einer Schätzung des Zentralverbands der Augenoptiker (ZVA) rund 1,4 Millionen gesetzlich Versicherte einen möglichen Anspruch nach dem neuen Gesetz. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) rechnet mit rund einer Million Menschen. Der Verband erwartet dadurch Mehrausgaben in der Größenordnung eines „unteren dreistelligen Millionenbetrags”, sagte eine GKV-Sprecherin.

Optiker hoffen auf neue Kundschaft

Vor allem niedergelassene Optiker hoffen durch das neue Gesetz auf neue Kunden. „Geschäfte, die sich spezialisiert haben, können einen Schub bekommen”, sagt ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod.

Bereits seit Jahren findet in der Branche ein zunehmender Konzentrationsprozess statt. Während sich die mittelständischen Optiker mit einem immer geringer werdenden Anteil am Gesamtumsatz zufrieden geben müssen, wächst die Konkurrenz großer Ketten wie Fielmann oder Apollo. Immer mehr Brillenträger entscheiden sich zudem für den Kauf einer neuen Sehhilfe im Internet.

Viele Optiker verweisen im Kampf um die Kunden auf ihre Qualifikation bei der Bestimmung der Brillenwerte. Diese Aufgabe könnte nun nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes wieder verstärkt von den Augenärzten übernommen werden, da für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse künftig eine ärztliche Verordnung notwendig ist.

Der Optikerverband kritisiert dieses Modell jedoch als „ineffizient” und warnt vor langen Wartezeiten in den Arztpraxen. „Der Augenarzt kann das besser”, hält Augenärzte-Präsident Bertram dagegen. Es sei sinnvoll, bei der Untersuchung auch eventuelle Augenkrankheiten auszuschließen.