Es gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen: Private Treffen in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands und maximal einer weiteren Person gestattet. Kinder bis zu 12 Jahren werden nicht mitgerechnet, wenn sie betreut werden müssen. Begleitpersonen eines Menschen mit Behinderung werden ebenfalls nicht mitgerechnet.
Achtung: Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gilt seit dem 7. Januar eine Ausgangssperre. Hier dürfen die Häuser zwischen 21 und 6 Uhr nur noch mit triftigem Grund verlassen werden. Besuche bei Angehörigen gehören nicht zwangsläufig zu den triftigen Gründen. Hochrisikogebiet ist neuerdings auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Auch hier dürfen die Einwohner ab dem 19. Januar zwischen 21 und 6 Uhr nur noch dann aus dem Haus, wenn sie triftige Gründe haben. Außerdem dürfen sie sich nur in Ausnahmefällen weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen.
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