StartseiteRatgeberGrundsteuer auf dem Prüfstand

Steuerreform

Grundsteuer auf dem Prüfstand

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Kommunen, Vermieter und Mieter bangen: Was wird werden, wenn das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Grundsteuer-System als verfasungswidrig ansieht?
Veröffentlicht:16.01.2018, 15:47

Artikel teilen:

Das kann richtig teuer werden, wenn sich die Bundesverfassungsrichter heute mit der Grundsteuer befassen: Die Hüter des Grundgesetzes sind wenig milde gestimmt, wenn ein altes Thema auf die Tagesordnung kommt. Jahrelang mühen sich Bund und Länder vergeblich, höchstrichterlichen Anweisungen Folge zu leisten und das längst als verfassungswidrig bewertete Uralt-System zur Erhebung der Grundsteuer zu modernisieren. Das Urteil hat Folgen für jeden Hauseigentümer ebenso wie für jeden Mieter, denn die Abgabe wird auf die Nebenkosten der Miete umgelegt. Mecklenburg-Vorpommerns Landeshauptstadt Schwerin hat gerade seine Grundsteuer gesenkt, steht im Landesvergleich der großen Städte aber immer noch an der Spitze.

„Ich gehe davon aus, dass die Grundsteuer künftig höher ausfallen wird”, sagt Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Bisher werden in Ostdeutschland der komplizierten Steuerermittlung für Immobilien die Wertverhältnisse des Jahres 1935 zugrunde gelegt, in den alten Ländern gilt das Jahr 1964 als Maßstab. „Von einer Änderung hängt die Steuergerechtigkeit ab”, betont Böttcher. Durch das verkrustete System sei eine Schieflage entstanden. Wer ein altes Haus in den Jahren aufgemotzt habe zahle Ministeuern, während der Besitzer eines neuen Hauses mit deutlich einfacherer Ausstattung deutlich höher zur Kasse gebeten werde. Diese Schere müsse eine Reform schließen. „Das wäre dann ausgleichende Gerechtigkeit”.

Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerermittlung. Für die Mehrheit der Bürger und Kommunen sei die Feststellung der Einheitswerte unproblematisch. Das sagte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU), bei einer Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts.

Eigentümerverband sieht „bis zu 30-fachen Anstieg”

Experten rechnen damit, dass Karlsruhe eine regelmäßige Anpassung der Wertgrundsätze vorschreiben wird. Thomas Deiters vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern fürchtet nichts so sehr wie die wütende Reaktion der Verfassungsrichter auf die ausstehende politische Einigung. Würde das geltende Recht mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt, fehlten Städten und Gemeinden auf einen Schlag um die 175 Millionen Euro im Jahr.

Deiters ist klar, dass es bei einer Reform Verlierer und Gewinner geben wird. „Selbst wenn für die Kommunen der gleiche Betrag rausspringt, ergeben sich Verschiebungen unter den Eigentümern und Mietern”, sagt er. Berechnungen des Eigentümerverbandes, wonach im Durchschnitt eine bis zu 30-facher Anstieg der Grundsteuer fällig sein könnte, mag er aber nicht folgen. Dazu gebe es genug Stellschrauben, um das zu verhindern. „Wichtig ist, dass breite Schultern mehr tragen müssen als schmale”, findet er.

Wer beim Grundsteuer-Roulette künftig draufzahlen muss, hängt vom künftigen System der Wertermittlung ab: Die Bundesländer – mit Ausnahme Bayerns und Hamburg – wollen die Steuer aus der Kombination vom aktuellem Boden- und Gebäudewert berechnen. Der Deutsche Mieterbund seinerseits wirft ein eigenes Modell in die Waagschale, in dem nur der Wert des Bodens ausschlaggebend wäre. Dadurch würden insbesondere Mieter entlastet, weil in diesem Fall der höhere Wert des Mehrfamilienhauses nicht in die Berechnung einfließt.