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Böller und Raketen

Legales Feuerwerk trägt eine Nummer

Berlin / Lesedauer: 1 min

Vorsicht: Nicht immer sind die Feuerwerkskörper geprüft. Wer nicht zugelassene Böller und Raketen an Silvester zündet, riskiert aber nicht nur Verletzungen, sondern auch saftige Strafen. Drei Punkte, auf die Verbraucher achten müssen.
Veröffentlicht:26.12.2014, 08:48
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Kategorie: Feuerwerkskörper werden nach Angaben der BAM in zwei Gruppen eingeteilt. Knallkörper, Feuerwerksbatterien, Raketen oder Fontänen sind mit dem Kürzel KAT 2 versehen. Sie dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie KAT 1 dürfen ganzjährig und von Personen ab 12 Jahre abgebrannt werden. Dazu zählen zum Beispiel Knallerbsen oder Wunderkerzen.

Richtige Nummer: Alle zugelassenen Feuerwerksartikel für den europäischen Markt müssen von einer offiziellen Stelle geprüft werden, etwa der BAM in Deutschland. Geprüfte Feuerwerkskörper werden mit einer Registriernummer versehen. Die ersten vier Ziffern geben einen Hinweis auf die Prüfstelle. 0589 steht beispielsweise für die BAM.

Zu finden ist auch eine BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel "BAM-F2-0001". In Deutschland verkaufte Produkte müssen eine Identifikationsnummer mit diesem BAM-Hinweis haben. Darüber hinaus befindet sich auf dem Artikel ein CE-Kennzeichen.

Weitere Merkmale: Zur Kennzeichnung gehören unter anderem der Name und die Adresse des Herstellers oder Importeurs. Auch muss beschrieben werden, um welche Art von Feuerwerk es sich handelt. Ebenso muss eine Gebrauchsanweisung in Deutsch abgedruckt sein. Darüber hinaus ist das Siegel des Verbandes der pyrotechnischen Industrie VPI ein gutes Indiz für legales Feuerwerk.