StartseiteRatgeberSo machen Sie den Garten für den Herbst fit

Möbel, Hecken und Blumenkästen

So machen Sie den Garten für den Herbst fit

Berlin / Lesedauer: 2 min

Der Herbst fängt mild an. Das Wetter bleibt aber nicht lange so angenehm. Wer auch im nächsten Jahr Spaß im Garten haben will, sollte einige Tipps beachten.
Veröffentlicht:21.09.2017, 17:26
Artikel teilen:

Der Sommer ist vorbei, die Gartenmöbel werden weggepackt. Keine Gedanken um einen Lagerort müssen sich Besitzer von witterungsbeständigen Kunststoff-Möbeln machen. Sie können auf Balkon und Terrasse bleiben, erklärt Ursula Geismann, Expertin des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie. Allerdings sollten auch sie vor Regen und Sturm geschützt werden, zum Beispiel mit entsprechenden Schutzhüllen für das Winterlager im Freien. Diese bewahren Stühle, Tische und Bänke vor Wasser von außen, lassen aber zugleich Luftfeuchtigkeit hinaus, die sich unter der Hülle sonst aufstaut und zu Schimmelbildung führen kann.

Wichtig ist hier zu wissen: Plastikmöbel aus Polypropylen, kurz PP, sind in der Regel aber anfällig für Frost. Sie werden spröde. Daher kommen diese Möbel den Winter über am besten in ein geschützteres Umfeld, wo kein Frost auf sie einwirken kann. Dazu rät Geismann auch bei Möbeln aus Holz und anderen empfindlichen Materialien.

Blumenkasten im Herbst enger bestücken

Im Herbst wachsen die Pflanzen kaum noch. Daher können Balkon- und Blumenkästen nun etwas enger bestückt werden, erklärt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Typische Herbstblüher sind Chrysanthemen, Eriken und Callunen sowie Astern, Hornveilchen und Alpenveilchen.

Außerdem brauchen die Pflanzen nun keinen Dünger mehr. Die wenigen Nährstoffe, die das Grün noch verbraucht, erhält es über die frische Blumenerde im Gefäß. Ein Tipp gegen Frost: Je breiter und tiefer die Kästen sind, desto besser ist die Pflanze vor Frost geschützt. Denn dann friert die Erde um den Wurzelballen nicht so schnell durch.

Starker Heckenschnitt ab Oktober erlaubt

Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken in den Gärten wieder stark gestutzt oder entfernt werden. Darauf weist der Bund deutscher Baumschulen in Berlin hin. Größere Schnittarbeiten und das Roden sind laut Bundesnaturschutzgesetz unter anderem zum Schutz der Nistplätze von Vögeln von März bis September verboten. Ausgenommen davon sind Formschnitte, bei denen nur der Zuwachs gekürzt wird.

Das Verbot gilt auch für Gebüsch sowie Röhricht- und Schilfbestände in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen. Das bedeutet: Feldwege dürfen ebenfalls erst ab Oktober wieder gerodet werden.