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Tod von Maria K.

Usedom-Mörder vor Landgericht Stralsund

Zinnowitz / Lesedauer: 2 min

Das Interesse ist riesig – der Mord an der schwangeren Maria aus Zinnowitz auf Usedom bewegt die Menschen bundesweit. Am Dienstag beginnt der Prozess.
Veröffentlicht:17.08.2019, 08:16

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Olaf Witt hat noch mal genau nachgezählt. „52 Sitzplätze stehen zur Verfügung – plus ein paar Stühle”, sagt der Pressesprecher am Landgericht Stralsund. Dort startet am Dienstag um 9 Uhr einer der wohl spektakulärsten Prozesse in der jüngeren Justizgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern. Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe wiegen schwer:

Ein 19-Jähriger aus Karlshagen und ein 21-Jähriger aus Zinnowitz sollen laut Staatsanwaltschaft am 18. März diesen Jahres „die 18-jährige schwangere Maria K. aus Zinnowitz heimtückisch und aus Mordlust” getötet haben.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft sollen die beiden jungen Männer „in der Absicht, einen Menschen sterben sehen zu wollen, ihr Opfer unter einem Vorwand in dessen Wohnung in der Waldstraße mit zahlreichen Messerstichen getötet haben”.

Stiche in Hals und Nacken

Dabei soll zunächst der 19-Jährige dem Opfer von hinten einen Stich in den Hals und den Nacken versetzt, sich dann auf das am Boden liegende Opfer gesetzt und ihr zahlreiche weitere Stiche im Kopf- und Halsbereich zugefügt haben.

Der 21-jährige soll an der Tat mitgewirkt haben, indem er die Beine von Maria K. festhielt. Der 19-jährige soll aufgrund seiner Alkoholisierung und einer psychiatrischen Erkrankung bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sein. Er befindet sich daher auch nicht – wie der Mitangeklagte – in der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stralsund, sondern ist seit dem 14. Mai vorläufig in einer psychiatrischen Klinik in Stralsund untergebracht. Beide Angeklagten werden zu den bisher vier angesetzten Verhandlungstagen jeweils zum Landgericht hingefahren. Für den Mordprozess sind 21 Zeugen und drei Sachverständige geladen.

Mörder droht lebenslange Freiheitsstrafe

Dem 21-jährigen mutmaßlichen Mörder droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dem 19-Jährigen droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine Jugendstrafe bis zu 15 Jahren, wenn wegen der besonderen Schwere der Schuld das Höchstmaß der Jugendstrafe von 10 Jahren nicht ausreicht, teilte das Landgericht mit.

Laut Gerichtssprecher Olaf Witt haben sich zur Berichterstattung über den Prozess Medien aus ganz Deutschland angesagt.