StartseiteRegionalMecklenburg-Vorpommern25-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Sex mit 13-Jähriger

25-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Rostock / Lesedauer: 2 min

Im April 2017 soll der gebürtige Texaner Chris V. in Rostock ein Mädchen missbraucht haben. Der vorbestrafte Mann ist selbst Vater eines kleinen Kindes.
Veröffentlicht:20.05.2020, 15:32

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Am Rostocker Landgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen einen heute 25-Jährigen begonnen, dem der schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes vorgeworfen wird. Der eigentliche Vorfall liegt laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bereits über drei Jahre zurück und soll sich im Rostocker Ortsteil Dierkow zugetragen haben. Im April 2017 soll der damals 22-jährige Chris V. mit einem 13-jährigen Mädchen in einer Wohnung den „Beischlaf vollzogen“ haben – so liest es sich in der Anklage.

Wie der Staatsanwalt weiter ausführte, soll der in Texas geborene Angeklagte, der eine gesetzlich bestellte Betreuerin an seiner Seite hat, bei der Tat ein Kondom benutzt haben. Chris V., der keinen erlernten Beruf hat und aktuell auch keiner Arbeit nachgeht, ist selbst Vater. „Ich habe einen acht Monate alten Sohn“, gibt er vor Gericht zu Protokoll. Immer wieder vergräbt er sein Gesicht in den Händen. Nach Verlesung der Anklageschrift zogen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einem Verständigungsgespräch (so genannter „Deal“) zurück, dessen Verlauf aber zu keinem positiven Ergebnis führte. „Eine Verständigung ist nicht zustande gekommen“, erklärte Richter Wolfgang Strauß.

Die Verteidigerin des Angeklagten, Beate Falkenberg, regte an, bei einem Geständnis ihres Mandanten eine Strafe zu verhängen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Staatsanwalt hingegen vertrat die Auffassung, dass im Hinblick auf das Vorstrafenregister des Angeklagten auch bei einem Geständnis nur eine Strafe in Betracht käme, die zwei Jahre deutlich übersteige.

Vor Vernehmung der ersten Zeugen wurde auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit ausgeschlossen – bis zur Urteilsverkündung. „Es kommen private und intime Details zur Sprache, die die schutzwürdigen Interessen verletzen“, hieß es. Am kommenden Montag werde laut Gericht die Videovernehmung des geschädigten Mädchens gezeigt. Noch am selben Tag soll das Urteil gesprochen werden.